Wie ermöglichen Sie Ihren Kunden einen selbstbestimmten und würdevollen Weg, wenn es um das eigene Sterben geht? Mit der Sterbegeldversicherung der Hannoversche bieten wir Ihnen und Ihren Kunden eine verlässliche und umfassende Vorsorge, die individuellen Entscheidungen gemäß den Wünschen Ihrer Kunden viel Raum lässt.

Begleitet wird die neue Sterbegeldversicherung von einem Paket an Vorsorge-Formularen: Mit den fertigen Vorlagen ist der Rundum-Schutz Ihrer Kunden bestens gewährleistet. 

Darum Sterbegeld versichern

Keiner von uns beschäftigt sich gerne mit der eigenen Bestattung oder dem Abschied eines geliebten Menschen. Jedoch ist derjenige im Vorteil, der sich frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzt. Im Ernstfall muss man sich nicht zusätzlich mit hohen Kosten und Abwicklungsfragen beschäftigen, sondern hat vorgesorgt. Seit nun fast zwanzig Jahren gibt es keine Leistung mehr vom Staat. Deswegen ist die private Vorsorge für den Sterbefall so wichtig.

Was beinhaltet eine Sterbegeldversicherung?

Eine Sterbegeldversicherung zahlt den Angehörigen ein Sterbegeld, wenn der Versicherte verstirbt. Mit dieser Vorsorge können Verwandte und Angehörige die Beerdigung sorglos finanzieren. Daher wird sie auch als Beerdigungszuschuss bezeichnet. Somit wird eine würdige Bestattung ermöglicht und die Angehörigen werden zugleich finanziell entlastet.

Wer sollte sie haben

Diese Absicherung ist für alle Kunden und Kundinnen wichtig, daher ist es ratsam, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen und das Gespräch mit dem Kunden zu suchen.  

  • Für Alleinstehende
    Alleinstehende können selbstbestimmt Art und Umfang ihres Begräbnisses festlegen. Die Sterbegeldversicherung stellt die finanziellen Mittel dafür zur Verfügung. 
  • Für Paare
    Um den Partner finanziell und zuverlässig zu entlasten, ist für Paare der gegenseitige Abschluss einer Sterbegeldversicherung empfehlenswert.
  • Für Familien
    Damit sich Familien und Hinterbliebene im Trauerfall um die Kinder der Verstorbenen kümmern können, sollten alle organisatorischen und wichtigen Fragen vorab geklärt sein. Die Sterbegeldversicherung bietet die monetäre Sicherheit, um sich diesen Themen widmen zu können. 

Grundsätzlich gilt zu klären, welche Bestattung der Kunde wünscht, ob das verfügbare Geld dafür reicht und wie schnell Angehörige an das Geld kommen. Im Gegensatz zu manch anderen Geldanlagen zahlt die Sterbegeldversicherung unabhängig von der Erbsituation bei Tod des Versicherten.

Selbstbestimmt und flexiblel absichern

Angehörige finanziell entlasten

Sicherheit für die Trauerfall-Vorsorge

Drei Tarife für Ihren Gestaltungsspielraum

Mit unseren Tarif-Varianten können Sie Beitragshöhe und Leistungsumfang eng an die Erwartungen der Kunden knüpfen.

Bereits inklusive in allen 3 Tarifen

Die Wartezeit kann zwischen 12 und 36 Monaten betragen und wird bei Antragstellung festgelegt. Hierdurch können Sie die Höhe der zu leistenden Beiträge beeinflussen (je länger die Wartezeit, desto geringer der Beitrag). Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich.

Sollten Sie während der Vertragslaufzeit feststellen, dass sich die zu erwartenden Bestattungskosten ändern könnten, haben Sie die Möglichkeit, die Versicherungssumme anzupassen, also auf maximal 25.000 Euro zu erhöhen oder auf ein Minimum von 3.000 Euro zu reduzieren. Je nachdem wird auch Ihre Beitragshöhe angepasst.

Die Beitragszahlungsdauer (BZD) kann bei Abschluss des Vertrags flexibel gewählt werden. So haben Sie ebenfalls Einfluss auf die Beitragshöhe (längere BZD = geringerer Beitrag).

Bei Unfalltod leisten wir ab Beantragung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, also vor dem eigentlichen Versicherungsbeginn. Diesen vorläufigen Schutz gewähren wir für bis zu zwei Monate nach Antragseingang, er endet jedoch spätestens mit dem Versicherungsbeginn.

Der Abschluss des Vertrags ist schnell, einfach und diskret: Es erfolgt keine Gesundheitsprüfung.

Die Versicherung läuft auch über die Beitragszahlungsdauer hinaus weiter.

Verstirbt der Versicherte während der Wartezeit z. B. durch Krankheit, erstatten wir die eingezahlten Beiträge zurück. Sie haben also keinen finanziellen Verlust, falls Sie den Ablauf der Wartezeit nicht erleben sollten. Übrigens: Bei Unfalltod wird auch während der Wartezeit die gesamte Versicherungssumme bezahlt (im Plus und Exklusiv-Tarif sogar die doppelte Summe).

Extra-Leistungen ab Tarif Plus
  • Rückholung bei Tod im Ausland

    Im Plus- und Exklusiv-Tarif ist die Rückholung bis zur Höhe der jeweiligen Versicherungssumme mitversichert.

  • Kindermitversicherung

    Stirbt ein Kind oder Adoptivkind während der Vertragslaufzeit, zahlen wir zusätzlich eine Summe von 3.000 Euro aus.

  • Doppelte Summe bei Unfalltod

    Mit unserer Sterbegeldversicherung verdoppelt sich die Versicherungssumme im Fall des Unfalltodes. Das gibt den Angehörigen viel zusätzliche Sicherheit.

Extra-Leistungen im Tarif Exklusiv
  • Beitragsbefreiung im Pflegefall

    Bei Mehrkosten für Pflege übernehmen wir die Zahlungen der Beiträge für die Kunden.

  • Vorgezogene Todesfallleistung

    Eine vollständige Auszahlung der Versicherungssumme ist möglich. Dadurch können mögliche Pflegekosten und finanzielle Belastungen aufgefangen werden.

Vorteile für Sie und Ihre Kunden

Vorteile für Sie, als Vermittler:

  • Flexibilität

    Neue Flexibilitäten für maßgeschneiderten Versicherungsschutz

  • Angebotsservice

    Individuelle Angebotserstellung mit erweiterten Funktionen im Tarifrechner

  • Tarif-Vielfalt

    Bedarfsorientierte Tarifgestaltung mit Flex-Optionen

  • Attraktive Vergütung

    Attraktive und faire Courtage-Abrechnung

Vorteile für Ihre Kunden:

  • Flexible Wartezeit zwischen 12 und 36 Monate
  • Flexible Vertragsgestaltung während der Vertragslaufzeit (Flex-Option)
  • Flexible Beitragszahldauer
  • Vorläufiger Versicherungsschutz
  • Keine Gesundheitsfragen
  • Lebenslanger Versicherungsschutz
  • Leistung während der Wartezeit

Unsere Leistungen im Überblick

Im Alter zwischen 40 und 80 Jahren kann die Sterbegeldversicherung jederzeit schnell und unkompliziert abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz läuft bis zum Lebensende.

Bei Abschluss einer Sterbegeld­versicherung stellen wir keine Gesundheitsfragen.

Sobald der vollständig ausgefüllte Antrag bei uns eingegangen ist, gilt die Absicherung. Das bedeutet, dass wir auch vor Versicherungsbeginn die Versicherungssumme zahlen, sofern der Tod aufgrund eines Unfalls geschieht. Diesen vorläufigen Schutz gewähren wir für bis zu zwei Monaten nach Antragseingang, er endet jedoch spätestens mit dem Versicherungsbeginn.

Die Wartezeit ist flexibel zwischen 12 und 36 Monate wählbar. Verstirbt die versicherte Person innerhalb der Wartezeit, werden die bis dahin gezahlten Beiträge erstattet. Davon abweichend wird bei einem Unfalltod auch innerhalb der Wartezeit die volle Versicherungs­summe gezahlt.

Die Versicherungssumme kann zwischen 3.000 und 25.000 Euro frei gewählt werden und bei Bedarf während der Laufzeit ganz einfach innerhalb dieses Rahmens angepasst werden.

Es kann ausgewählt werden, bis zu welchem Lebensalter (zwischen 65 und 95) die Beiträge gezahlt werden. Danach wird die Versicherung beitragsfrei. Der Versicherungsschutz besteht lebenslang. Je nach Zahlungsdauer fällt die Beitragshöhe höher oder geringer aus.

Stirbt die versicherte Person infolge eines Unfalls, zahlen wir die doppelte Versicherungs­summe.

Bei Tod im Ausland übernehmen wir, zusätzlich zur vereinbarten Versicherungssumme, die Kosten der Überführung zum Wohnsitz in Deutschland bzw. dem Bestattungsort in Deutschland bis zu der Höhe der doppelten Versicherungssumme, maximal aber 20.000 Euro.

Stirbt ein Kind oder Adoptivkind der versicherten Person während der Vertragslaufzeit, ist dieses mit einer Versicherungssumme von 3.000 Euro mitversichert.

Bei Pflegebedürftigkeit übernehmen wir ab dem Pflegegrad 3 die Beitragszahlung.

Bei schwerer Krankheit mit einer Lebenserwartung von weniger als 12 Monaten ist eine vorzeitige Auszahlung der Versicherungssumme möglich.

Ihre Fragen – unsere Antworten

Um eine Sterbegeldversicherung abschließen zu können, müssen sie mindestens 40 Jahre alt sein. Das Höchstalter zum Abschluss der Versicherung liegt bei 80 Jahren. Der Versicherungsschutz gilt lebenslang.

Abkömmlinge und Ehegatten von Beamten oder Ruhestandsbeamten erhalten nach deren Tod nach § 18 Beamtenversorgungsgesetz (BVersG) ein Sterbegeld in Höhe des zweifachen Wertes der Dienstbezüge bzw. des Ruhegehaltes. Für Landesbeamte ist diese Regelung in einigen Bundesländern wie z. B. in Baden-Württemberg auf den überlebenden Ehegatten eingeschränkt (§ 32 LBeamtVGBW). Um wie viel Geld es genau geht und ob eine zusätzliche Absicherung notwendig ist, sollte im Einzelfall geprüft werden.

In vielen Fällen ist eine für ältere Personen die bessere Wahl. Die meisten Risikolebensversicherungen enden um das 70. Lebensjahr herum. Wenn Sie nach dem 70. Lebensjahr versterben, erhalten Ihre Hinterbliebenen nichts. Daher eignet sich die Sterbegeldversicherung besonderns für ältere Menschen. 

Informationen & Details zum Download

Ausgezeichnete Sterbegeldversicherung

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