Besser heute an morgen denken – Vorsorgevollmacht

Was ist eine Vorsorgevollmacht und warum ist sie wichtig?

Jeder Mensch kann kurzfristig handlungsunfähig werden, z.B. durch Krankheit, Unfall oder auch im Fall einer Urlaubsabwesenheit. Für diese und weitere Fälle kann eine Person des Vertrauens mit der Wahrnehmung der eigenen Angelegenheiten bevollmächtigt werden. Ohne einen Bevollmächtigten würden Entscheidungen und Handlungen entweder unterbleiben oder durch einen „Betreuer“ getroffen werden, den das Betreuungsgericht einsetzt. Wer seinen Vertreter und den Umfang der Vertretungsmacht selber auswählen möchte, sollte eine Vorsorgevollmacht errichten.

Eine „Vorsorgevollmacht“ bewirkt, dass der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers handeln kann und die Rechtsfolgen unmittelbar den Vollmachtgeber treffen.

Jeder kann einen Bevollmächtigten brauchen: Was gibt es für Fälle? Z.B. bei einem Unfall, nach einem Schlaganfall, bei einer kurzfristigen Auszeit (Burn-Out, Depression, Erschöpfung), bei Demenz oder um den Erbfall ohne Erbschein mit der Vollmacht abzuwickeln. 

Für eine umfassende Beratung des Kunden ist eine Vorsorgevollmacht unabdingbar. Hier das Bewusstsein beim Kunden für das Thema zu wecken und die Vorsorgevollmacht als Teil der eigenen Absicherung zu begreifen, verstehen wir als ganzheitliche Beratung. Deswegen bieten wir Ihnen diesen Service mit unserem Partner www.wervertrittmich.de an. 

Inhalte einer Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmachten können für einzelne oder für möglichst viele Angelegenheiten errichtet werden. Hierbei wird zwischen zwei großen Bereichen unterschieden: die persönlichen Angelegenheiten und die Vermögensangelegenheiten.

Persönliche Angelegenheiten sind überwiegend medizinischen Charakters. Z.B., kann dem Bevollmächtigten auch die Entscheidung über den Umgang anvertraut werden – wer darf Sie besuchen, wer nicht? Oder wer eine Patientenverfügung hat, sollte daher in seiner Vorsorgevollmacht klarstellen, ob sie die Verfolgung des in der Patientenve­r­fügung festgelegten Willens umfassen soll.

Dann gibt es noch die Vermögensangelegenheiten. Der Bevollmächtigte kann in einzelnen oder allen Vermögensangelegenheiten bevollmächtigt werden. Das fängt an bei Bank-, Versicherungs-, Steuer-, Renten- und Sozialangelegenheiten, über Grundstücks- und Mietangelegenheiten, bis hin zu Vertragsabschlüssen jeglicher Art und Erbangelegenheiten aller Art.

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In wenigen Schritten zur Vorsorgevollmacht
  • Eingabe der Ziele

    Zunächst geht man auf die Webseite wervertrittmich.de: Das Programm führt durch alle Themen. Einfach Ziele und Wünsche eingeben und weiter geht's.

  • Prüfung des Vollmachtsentwurfs und Code anwenden

    Bevor man abschließt, kann man alle Eingaben nochmals prüfen und ändern. Erst dann gibt man den Gutscheincode ein, damit keine Kosten entstehen. Im nächsten Schritt erhält man per E-Mail den Entwurf als Download.

  • Vollmachtsentwurf wirksam umsetzen

    Die Umsetzung erfolgt nach individueller Wahl durch bloße Unterschrift oder notarielle Beglaubigung.

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  • Partner mit langjähriger und spezialisierter Erfahrung im Bereich Vorsorgeregelungen
Häufige Fragen

Allgemein sollte eine Vollmacht stets nur vertrauenswürdigen Personen erteilt werden, die für den vorgesehenen Vertretungsbereich geeignet sind.

Eine Vollmacht ist Vertrauenssache im besonderen Maße, denn trotz aller Vorkehrungen kann kaum ausgeschlossen werden, dass ein Bevollmächtigter die Vollmacht missbraucht. Auch wenn ein Missbrauch letztlich bestraft und z.B. veruntreute Mittel zurückgefordert werden können, ist dies mit Zeit und Kosten verbunden und können u.U. Forderungen rein faktisch nicht mehr durchgesetzt werden (bei Verbrauch der Mittel durch den Bevollmächtigten usw.). Dem sollte bestmöglich vorgebeugt werden, indem nur zuverlässige Vertrauenspersonen bevollmächtigt werden.

Ferner sollte der Bevollmächtigte auch fachlich in der Lage sein, den ihm zugedachten Aufgabenbereich zu bewältigen: Ist der Vollmachtgeber z.B. unternehmerisch tätig, sollte jedenfalls für den Bereich des Unternehmens auch nur eine geschäftlich versierte Person bevollmächtigt werden oder es sollte dem Bevollmächtigten zumindest die Möglichkeit gegeben werden, geeignete Personen zur Erledigung der von der Vollmacht erfassten Angelegenheiten hinzuzuziehen.

Grundsätzlich kann eine Vollmacht formlos erteilt werden. Allerdings muss der Bevollmächtigte seine Vertretungsbefugnis im Rechtsverkehr nachweisen. Daher sollte die Vollmacht jedenfalls schriftlich errichtet werden. Darüber hinaus ist es zu empfehlen, die Unterzeichnung der Vollmacht öffentlich beglaubigen zu lassen, z.B. vor einem Notar. Durch die öffentliche Beglaubigung kann der Bevollmächtigte die Echtheit der Vollmacht beweisen. Außerdem ist eine öffentliche Unterschriftsbeglaubigung in bestimmten Angelegenheiten erforderlich, so etwa bei Verfügungen über Grundstücke gegenüber dem Grundbuchamt. In einigen Fällen kann auch die notarielle Beurkundung der Vollmacht erforderlich sein, so etwa, falls die Vollmacht unwiderruflich erteilt werden soll.

Der Nutzer findet alle Erläuterungen zu den Fragen, wenn er auf den Info-Button direkt bei der jeweiligen Frage geht. 

Es können beliebig viele Vertreter angegeben werden.

Der Kunde sieht auf der Webseite, dass er dank der Hannoversche kostenfrei ein Produkt erhält im Wert von 49 bis 149 Euro.

Wer ein Produkt wählt, z.B. das Kleinste, gelangt am Ende auch nur zum Preis für das kleinste Produkt. Es gibt keine heimliche und auch keine offene Höherstufung im Verlauf des Dialoges. Einmal gewählt, bleibt es beim Produkt und Preis.

Die Daten werden nur genutzt, um die Bestellung abzuwickeln. Es erfolgt keine Datenweitergabe, keine eigene Datennutzung, kein Newsletterservice, schlichtweg: nichts. Die Daten werden außer für die Erstellung der Vollmacht in keiner Weise genutzt.

Der Zugang der Kunden, die den Dialog auf der Seite www.wervertrittmich.de durchlaufen, wird durch eine SSL-Verschlüsselung geschützt. Die Daten werden dann in einem Rechenzentrum mit Sitz in Deutschland verarbeitet. Der nach Kundenwunsch erstellte Entwurf wird nicht per Mail an den Kunden versandt, sondern der Kunde kann ihn downloaden, eine weitere Sicherheitsmaßnahme. Das Produkt wird im Rechenzentrum verschlüsselt gespeichert, da es Aufbewahrungsfristen gibt, die Speicherung erfolgt mit einer sehr sicheren Verschlüsselung, so dass auch kein Dritter (wie z.B. der Betreiber des Rechenzentrums) mit den Daten etwas anfangen könnte. Dadurch haben wir einen technischen Datenschutz auf jedem Schritt des Dialoges und der Lieferung.

 

Ist ein Volljähriger aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, seine eigenen Angelegenheiten zu regeln, so bestellt das zuständige Betreuungsgericht einen Betreuer für den Betroffenen. Dieser erhält dann Kraft der gerichtlichen Entscheidung die Rechtsmacht, den Betroffenen in den von dem Betreuungsgericht festgelegten Angelegenheiten zu vertreten.

Ihr Einstieg in die Vorsorge

Hier geht es zur Webseite: https://www.wervertrittmich.de/

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