Besser heute an morgen denken – Vorsorgevollmacht


Jeder Mensch kann kurzfristig handlungsunfähig werden, z.B. durch Krankheit, Unfall oder auch im Fall einer Urlaubsabwesenheit. Für diese und weitere Fälle kann eine Person des Vertrauens mit der Wahrnehmung der eigenen Angelegenheiten bevollmächtigt werden. Ohne einen Bevollmächtigten würden Entscheidungen und Handlungen entweder unterbleiben oder durch einen „Betreuer“ getroffen werden, den das Betreuungsgericht einsetzt. Wer seinen Vertreter und den Umfang der Vertretungsmacht selber auswählen möchte, sollte eine Vorsorgevollmacht errichten.
Eine „Vorsorgevollmacht“ bewirkt, dass der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers handeln kann und die Rechtsfolgen unmittelbar den Vollmachtgeber treffen.
Jeder kann einen Bevollmächtigten brauchen: Was gibt es für Fälle? Z.B. bei einem Unfall, nach einem Schlaganfall, bei einer kurzfristigen Auszeit (Burn-Out, Depression, Erschöpfung), bei Demenz oder um den Erbfall ohne Erbschein mit der Vollmacht abzuwickeln.
Für eine umfassende Beratung des Kunden ist eine Vorsorgevollmacht unabdingbar. Hier das Bewusstsein beim Kunden für das Thema zu wecken und die Vorsorgevollmacht als Teil der eigenen Absicherung zu begreifen, verstehen wir als ganzheitliche Beratung. Deswegen bieten wir Ihnen diesen Service mit unserem Partner www.wervertrittmich.de an.
Vorsorgevollmachten können für einzelne oder für möglichst viele Angelegenheiten errichtet werden. Hierbei wird zwischen zwei großen Bereichen unterschieden: die persönlichen Angelegenheiten und die Vermögensangelegenheiten.
Persönliche Angelegenheiten sind überwiegend medizinischen Charakters. Z.B., kann dem Bevollmächtigten auch die Entscheidung über den Umgang anvertraut werden – wer darf Sie besuchen, wer nicht? Oder wer eine Patientenverfügung hat, sollte daher in seiner Vorsorgevollmacht klarstellen, ob sie die Verfolgung des in der Patientenverfügung festgelegten Willens umfassen soll.
Dann gibt es noch die Vermögensangelegenheiten. Der Bevollmächtigte kann in einzelnen oder allen Vermögensangelegenheiten bevollmächtigt werden. Das fängt an bei Bank-, Versicherungs-, Steuer-, Renten- und Sozialangelegenheiten, über Grundstücks- und Mietangelegenheiten, bis hin zu Vertragsabschlüssen jeglicher Art und Erbangelegenheiten aller Art.


- Eingabe der Ziele
Zunächst geht man auf die Webseite wervertrittmich.de: Das Programm führt durch alle Themen. Einfach Ziele und Wünsche eingeben und weiter geht's.
- Prüfung des Vollmachtsentwurfs und Code anwenden
Bevor man abschließt, kann man alle Eingaben nochmals prüfen und ändern. Erst dann gibt man den Gutscheincode ein, damit keine Kosten entstehen. Im nächsten Schritt erhält man per E-Mail den Entwurf als Download.
- Vollmachtsentwurf wirksam umsetzen
Die Umsetzung erfolgt nach individueller Wahl durch bloße Unterschrift oder notarielle Beglaubigung.
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- kostenfrei für Ihre Kunden
- bequeme Online-Lösung
- in einem Kundengespräch praktische Anwendung auf Ihrem Laptop bzw. Endgerät


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