Anhebung des Höchstrechnungszinses

Umstellungsoption

Am 01.01.2025 wurde der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungsprodukte von 0,25 % auf 1,00 % angehoben. Wir als Hannoversche garantieren im Rahmen unserer Umstellungsoption bei den meisten Anträgen eine automatische Prüfung auf Besserstellung.

Was bedeutet das? Für Ihre Kundinnen und Kunden können in der Risikolebensversicherung höhere garantierte Versicherungssummen und in der Berufsunfähigkeitsversicherung höhere garantierte versicherte Renten bei gleichem Beitrag resultieren.

Ihre Fragen - unsere Antworten

Für jeden Antrag in der Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung mit Eingang ab 01.06.2024 prüfen wir ab 2025 automatisch, ob sich durch den neuen Höchstrechnungszins eine Besserstellung ergibt.

Hierfür wurde den Antragsunterlagen sowie dem Versicherungsschein in der Berufsunfähigkeitsversicherung seit Juni und in der Risikolebensversicherung seit September automatisch ein Zertifikat beigesteuert.

Mit Anhebung des Höchstrechnungszinses prüfen wir, ob sich durch eine Umstellung auf den neuen Tarif bei gleichem Beitrag eine erhöhte garantierte Berufsunfähigkeitsrente oder erhöhte garantierte Versicherungssumme für den Kunden ergibt.

Ist dies der Fall, schicken wir Ihrem Kunden ab sofort unaufgefordert ein Umstellungsangebot zu. Ihr Kunde kann daraufhin seine Vertragsumstellung eigenständig beantragen. Die Umstellung erfolgt kostenfrei und ohne erneute Gesundheits- bzw. Risikoprüfung.

Ihr Vorteil: Sie haben bei dieser Abwicklung keinerlei Aufwand.

Die Prüfung auf Besserstellung muss der Kunde nicht beantragen. Seit Jahresbeginn überprüfen wir automatisch, ob sich durch eine Umstellung durch den angehobenen Höchstrechnungszins und auf den neuen Tarif ein erhöhter garantierter Todesfallschutz bzw. eine erhöhte Berufsunfähigkeitsrente bei gleichem Zahlbeitrag für den Kunden ergibt.

Ist dies der Fall, erhält der Kunde per Post unaufgefordert ein Anschreiben mit Umstellungsangebot von uns.

Die Vertragsumstellung erfolgt nicht automatisch. Der Kunde muss die Vertragsumstellung dann selbst beantragen, indem er dem Angebot zustimmt bzw. dieses unterschreibt.

Der Kunde kann die Vertragsumstellung auf 3 unterschiedlichen Wegen beantragen:

  1. Komplett digital über den QR-Code in seinem Anschreiben
  2. Das unterschriebene Angebot abfotografiert o. eingescannt per Mail an beratung@hannoversche.de senden
  3. Das unterschriebene Angebot per Post an uns zurückschicken

Wir stellen den Vertrag daraufhin um. Nach erfolgter Vertragsumstellung erhält der Kunde ein Anschreiben mit neuem Versicherungsschein und Anlagen per Post.

Bei der Beantragung der Umstellung über den digitalen Umstellungsservice (QR-Code im Anschreiben), erfolgt die Umstellung in der Regel innerhalb eines Werktages.

Sendet der Kunde das unterschriebene Angebot per E-Mail oder auf dem Postweg an uns zurück, dauert die Umstellung aufgrund der Postlaufzeiten und der internen Arbeitsabläufe in der Regel einige Werktage länger.

Im Anschreiben nennen wir dem Kunden für die Beantragung der Umstellung eine Frist bis 31.01.2025 bzw. ab Brieferstellungsdatum 17.01.2025 eine Frist von 14 Tagen.

Auch nach Ablauf der im Schreiben genannten Frist ist eine Umstellung noch möglich. Hier ist ein kulantes Vorgehen geplant. Wir nehmen in der Regel auch Umstellungen innerhalb von 6 Wochen nach dem Schreiben an.

Die Kunden werden nur per Post angeschrieben.

Nein. Der Kunde muss sein Angebot selbst unterschreiben und an uns zurückschicken. Der Vermittler ist an diesem Prozess nicht beteiligt.

  • Verträge, die beitragsfrei oder gekündigt sind
  • Verträge, für die bereits Leistungen gezahlt oder bereits beantragt sind
  • Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Starter-Tarif
  • Risikolebensversicherungen mit Tarifen mit fallender Versicherungssumme und variablem Beitrag (T3- und T4-Tarife) 

Die neue Tarifgeneration in der Risikolebensversicherung unterscheidet sich ggü. der aktuellen Tarifgeneration lediglich in den Beiträgen. Die Bedingungen und Produktausprägungen bleiben unverändert.

Ja, es ist eine Rückdatierung des neuen Tarifs in das Jahr 2024 möglich.

Eine Ausnahme stellt die Sterbegeldversicherung dar. Diese kann nur noch bis zum 01. des laufenden Monats rückdatiert werden. Somit schließt das eine Rückdatierung im Januar auf den 01.12.2024 aus.