Anhebung Höchstrechnungszins zum 01.01.2025
Ab sofort automatische Umstellungsoption
Zum 01.01.2025 wird der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungsprodukte von derzeit 0,25 % auf 1,00 % angehoben. Um Ihnen und Ihren Kundinnen sowie Kunden bis zum Jahresende Beratungssicherheit zu geben, garantieren wir als Hannoversche in jedem Fall, bei jedem Antrag ab Eingang 01.06.2024 eine automatische Umstellungsoption.
Was bedeutet das für Sie? Für Ihre Kundinnen und Kunden können im Bereich Risikolebensversicherung höhere garantierte Versicherungssummen und im Segment Berufsunfähigkeitsversicherung höhere garantierte versicherte Renten bei gleichem Beitrag aus der Anhebung resultieren. Des Weiteren sichern sich die Kundinnen und Kunden zusätzlich das aktuelle Eintrittsalter und den heutigen Gesundheitszustand.
Der Verlust der Arbeitskraft sowie die Hinterbliebenenabsicherung sind existenzielle Risiken und der Versicherungsschutz sollte nicht in das Jahr 2025 aufgeschoben werden. Los geht’s, jetzt mit Blick auf den neuen Höchstrechnungszins beraten.
- Für Anträge mit Eingang ab 01.06.2024 prüfen wir Anfang 2025 automatisch, ob sich durch den erhöhten Höchstrechnungszins eine Besserstellung ergibt.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Hier steuert die Hannoversche den Antragsunterlagen sowie dem Versicherungsschein seit Juni automatisch ein Zertifikat bei.
- Risikolebensversicherung: Das Zertifikat wird ab September in die Unterlagen eingebunden.
- Mit Anhebung des Höchstrechnungszinses zum Jahresanfang 2025 überprüfen wir, ob sich durch eine Umstellung auf den neuen Tarif bei gleichem Beitrag eine erhöhte garantierte Berufsunfähigkeitsrente oder erhöhte garantierte Versicherungssumme für den Kunden ergibt. In diesem Fall schicken wir Ihren Kunden ab dem 01.01.2025 unaufgefordert ein Umstellungsangebot im Rahmen der Umstellungsoption. Die Umstellung erfolgt kostenfrei und ohne erneute Gesundheits- bzw. Risikoprüfung.
- Ihr Vorteil: Sie haben bei dieser Abwicklung keinerlei Aufwand.
- Verträge, die beitragsfrei oder gekündigt sind
- Verträge, für die bereits Leistungen gezahlt oder bereits beantragt sind
- Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Starter-Tarif
- Risikolebensversicherungen mit Tarifen mit fallender Versicherungssumme und variablem Beitrag (T3- und T4-Tarife)
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Sie gewährleisten eine professionelle Kundenberatung, weil Sie über die Umstellungsoption aktiv beraten
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Mehr Sicherheit und Klarheit für Ihre Beratung: Sie müssen nicht bis zum Jahr 2025 warten und wirken so einer möglichen Kaufzurückhaltung Ihrer Kunden entgegen
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Nutzen Sie die Umstellungsoption für Ihren Vertriebserfolg in 2024
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Vermeiden Sie Stornierungen in 2025
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Bei der Abwicklung der Umstellungsoption entsteht für Sie kein zusätzlicher Aufwand
Nehmen Sie diese Gelegenheit wahr, liebe Vermittlerinnen und Vermittler, und sprechen Sie Ihre Kundinnen und Kunden auf diese Vorteile an:
- Wir prüfen automatisch den Vertrag und bei einem positiven Ergebnis wird der Kunde Anfang 2025 mit dem Umstellungsangebot angeschrieben.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Bei gleichem Beitrag eine höhere garantierte BU-Rente.
- Risikolebensversicherung: Bei gleichem Zahlbeitrag eine höhere garantierte Versicherungssumme.
Mit diesen attraktiven Voraussetzungen wünschen wir Ihnen viel Erfolg beim Vertrieb im zweiten Halbjahr 2024!
Leichter abschließen bei psychischen Erkrankungen
Psychische Erkrankungen leichterer Natur, wie z.B. Stress, Trauerreaktion und akute Belastungsreaktionen ohne Depression, betreffen immer mehr Menschen. Unsere Erfahrung zeigt: Nicht immer ist eine Risikoerhöhung bei diesen leichten psychischen Beschwerden nötig. Deshalb kommen wir davon betroffenen Menschen entgegen und erleichtern die Annahmerichtlinien in unserer Risikolebensversicherung. Somit können noch mehr Menschen den Schutz und die Sicherheit einer unserer Risikolebensversicherungen für sich in Anspruch nehmen.
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Versicherungsschutz für Kunden mit leichten psychischen Erkrankungen
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Einfacherer und schnellerer Abschluss
Jeder Antrag oder jede Voranfrage wird individuell geprüft. Je mehr Informationen unserem Risikoprüfer dabei vorliegen, desto leichter können wir daraus ein gültiges und valides Angebot generieren. Damit das gelingt, unterstützen wir Sie und Ihre Kunden mit einem leicht verständlichen Fragebogen. Er hilft dabei, schon von vornherein Rückfragen der Risikoprüfer zu vermeiden. Nutzen Sie ihn als wertvolles Instrument, um bereits nach der Voranfrage oder Einreichung des Antrags direkt ein Votum von uns zu erhalten:
Leistungsverbesserungen in allen Tarifen
Mit der erneut ausgezeichneten Risikolebensversicherung der Hannoversche schließen Sie die Versorgungslücke(n) Ihrer Kunden und überzeugen sie mit günstigen Beiträgen und flexiblen Tarifen. Unsere drei Tarifvarianten Basis, Plus und Exklusiv haben wir erneut verbessert. So ermöglicht unsere Risikolebensversicherung eine passgenaue Vorsorge für jeden Bedarf und bietet attraktive Zusatzleistungen für jeden Geldbeutel. Nutzen Sie unsere aktuellen Aktionen und neuen Leistungs-Updates bei allen Tarifen.
- Basis-Tarif: Sichert bereits für einen kleinen Beitrag die finanzielle Existenz der Angehörigen Ihrer Kunden. Schon mit vorzeitiger Auszahlung von 100 % der Versicherungssumme bei geringer Lebenserwartung.
- Plus-Tarif: Erhöhung der Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme um bis zu 100.000 Euro ohne Zusatzkosten, sollte dem Kunden nach Hochzeit, der Geburt eines Kindes oder dem Bau bzw. Erwerb einer Immobilie etwas zustoßen. Unsere flexible Nachversicherungsgarantie kann ab sofort bei noch mehr Ereignissen und mit erhöhter Summe in Anspruch genommen werden. Außerdem neu ist eine zusätzliche Auszahlung für einen hinterlassenen pflegebedürftigen Angehörigen.
- Exklusiv-Tarif: Schwere Erkrankungen sind mitversichert. Damit profitiert Ihr Kunde von maximaler Absicherung: Bei Schlaganfall oder Krebs wird eine zusätzliche Sofortleistung in Höhe von 10 % der Versicherungssumme gewährt.
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Vorgezogene Todesfallleistung im Basis-Tarif
Die vorgezogene Todesfallleistung erhöht sich dauerhaft von 25 % auf 100 % bei schwerer Krankheit mit einer Lebenserwartung von weniger als 12 Monaten.
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Erhöhung des vorläufigen Versicherungsschutzes
Der vorläufige Versicherungsschutz erhöht sich im Basis-Tarif auf bis zu 200.000 Euro, im Plus-Tarif auf bis zu 250.000 Euro und im Exklusiv-Tarif auf bis zu 300.000 Euro.
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Verlängerte Widerrufsfrist
Die Widerrufsfrist beträgt nun dauerhaft 60 statt 30 Tage.
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NEU: Extra-Pflegeabsicherung
In den Plus- und Exklusiv-Tarifen ist eine zusätzliche Leistung eingeführt worden, die die Pflege naher Angehöriger absichert. Die Versicherungssumme wird um 10 % erhöht, wenn die versicherte Person verstirbt und zuvor einen nahen Angehörigen gepflegt hat.
Noch flexibler mit unseren Erhöhungs- und Nachversicherungsgarantien
12 statt 6 Monate: Nun haben Sie und Ihre Kunden noch mehr Zeit, etwaige Veränderungen im Rahmen des Jahresgespräches abzusichern.
Nun können 50.000 Euro statt 30.000 Euro je Erhöhung abgeschlossen werden. Hierbei sind nun insgesamt maximal 150.000 Euro statt ursprünglich 100.000 Euro möglich.
Die versicherte Person kann bis zum Alter von 50 Jahren und zusätzlich in den ersten 5 Jahren ihre Versicherungssumme anpassen. Ein Pluspunkt für Ihre Kunden im höheren Alter, die trotzdem flexibel bleiben möchten.
Diese sind: Tod des Ehepartners oder Lebenspartners einer Lebenspartnerschaft, Installation inklusive Finanzierung einer Solaranlage und die Renovierung inklusive Finanzierung nach KfW-Standard.
Nun sind 50.000 Euro statt ursprünglich 30.000 Euro versicherbar.
Jetzt sind 100.000 Euro statt der bekannten 30.000 Euro versicherbar.
Vereinfachter Risikoschutz unbefristet
Nach unserer Immobilien- und Praxisabsicherung und dem Familienantrag ist die Easy-RLV das dritte Mitglied der Familie des vereinfachten Risikoschutzes. Damit nicht genug: Nachdem wir bereits die Immo-Aktion entfristet haben, sind auch der Familienantrag und die Easy-RLV ohne Frist bei den Produkt-Leistungen aufgenommen.
Mit der Easy-RLV geht es mit nur drei Gesundheitsfragen zum Komplettschutz für die Lieblingsmenschen Ihrer Kundinnen und Kunden. Die wichtigste Voraussetzung: Die zu versichernde Person hat in den letzten zwei Jahren eine Risikolebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgreich abgeschlossen – und alle drei Gesundheitsfragen werden mit „Nein“ beantwortet.
Haben Sie in den letzten 2 Jahren über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 2 Wochen verschreibungspflichtige Medikamente eingenommen oder nehmen Sie aktuell Medikamente ein? (Nicht relevant sind Verhütungsmittel, Allergiemedikamente, Schilddrüsenmedikamente, Nahrungsergänzungsmittel).
Sind in den letzten 2 Jahren folgende Erkrankungen festgestellt oder behandelt worden: Herz-Kreislauferkrankungen, Hypertonie, Krebs, Schlaganfall, chronische Nierenerkrankung, chronische Magen-oder Darmerkrankung, Diabetes, Lebererkrankungen, psychische oder neurologische Erkrankungen, Erkrankungen der Atemwege, HIV-Infektion/AIDS, kontrollbedürftige Laborwerte außerhalb der Norm?
Bestehen oder bestanden darüber hinaus bei Ihnen in den letzten drei Monaten Gesundheitsstörungen oder Beschwerden? Hierzu zählen Engegefühl im Brustraum, Atemnot, Ohnmacht, Gleichgewichtsstörungen, Sehstörungen, Blut im Stuhl, im Urin oder im Auswurf (Husten), psychische Erschöpfungszustände, Angstzustände, wiederkehrende Schmerzzustände ungeklärter Ursache, Lymphknotenschwellungen, Brustknoten (Selbstertastung), Geschwürbildung, Veränderungen der Haut bzw. der Leberflecken, Schluckstörungen, Gefühlsstörungen oder Lähmungen, Abnahme der körperlichen bzw. psychischen Belastbarkeit, ungewollte Gewichtsabnahme von mehr als fünf Kilogramm.
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Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung
In den letzten zwei Jahren wurde für die zu versichernde Person bzw. beide zu versichernden Personen (Partnerversicherung) bereits eine Risikoversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei einer deutschen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen.
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Leistungsansprüche
Es wurden keine Leistungsansprüche für die bestehende Versicherung gestellt.
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Eintrittsalter
Das Eintrittsalter der versicherten Person beträgt maximal 45 Jahre.
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Vertrag
Der Vertrag wurde zu normalen Bedingungen (ohne Zuschläge oder Ausschlüsse) angenommen und besteht noch beitragspflichtig fort.
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Todesfallschutz
Der Todesfallschutz beträgt maximal 300.000 Euro einschl. Vorversicherungen bei der Hannoversche aus den letzten 5 Jahren.
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Antragsstatus
Es wurden keine Anträge für eine Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung in den letzten zwei Jahren abgelehnt oder zurückgestellt.
Ihre Kunden erwarten Familienzuwachs? Dann können sie bis zu 6 Monate nach Geburt oder Adoption eines Kindes eine Risikolebensversicherung in Höhe von bis zu 300.000 EUR mit nur drei Gesundheitsfragen abschließen. Das gilt für alle RLV-Tarife und bis zu einem Eintrittsalter von 45 Jahren.
Unsere Leistungen im Detail
Wenn Sie innerhalb der Laufzeit versterben, erhalten Ihre Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme. Sie bestimmen, wer das Geld bekommt – und können den Begünstigten, den sogenannten Bezugsberechtigten, natürlich jederzeit ändern.
Sofortschutz ab Antragseingang (Versicherungsschutz bei Unfalltod bis maximal zur untenstehenden Summe).
100 % vorzeitige Auszahlung der Versicherungssumme bei schwerer Krankheit der versicherten Person mit einer Lebenserwartung von weniger als 12 Monaten möglich.
Die Risikolebensversicherung ist monatlich kündbar.
Auf Wunsch jährliche Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne Gesundheitsprüfung – jederzeit kostenlos widerrufbar.
Erhöhung der Versicherungssumme ereignisunabhängig um bis zu 20 % (max. 50.000 Euro) ohne Gesundheitsprüfung einmalig innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre sowie jeweils bei folgenden Ereignissen:
- Heirat
- Geburt oder Adoption eines Kindes
- Bau oder Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie
Die Erhöhung der Versicherungssumme aus der Erhöhungsgarantie ist auf 150.000 Euro (max. 100 % der ursprünglichen Versicherungssumme) begrenzt.
Mit der Nachversicherungsgarantie können Sie Ihre Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung zusätzlich zur Erhöhungsgarantie um 20 % (max. 50.000 Euro) auch bei folgenden Ereignissen erhöhen:
- Einkommenserhöhung von mehr als 10 %
- Eintritt in die Selbstständigkeit mit Kammerzugehörigkeit
- Abschluss von Ausbildung, Studium, Promotion, Meisterprüfung
- 18. Geburtstag
- Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung
- Wegfall eines Hinterbliebenenschutzes aus einer betrieblichen Altersversorgung
- Wegfall der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht als selbstständiger Handwerker
- Scheidung
- Eintritt in die Selbstständigkeit
- Unternehmensgründung
- Finanzierung der Installation einer Solaranlage
- Finanzierung einer energetischen Modernisierung
- Tod des Ehepartners
Die Erhöhung der Versicherungssumme, aus der Erhöhungs- und der Nachversicherungsgarantie, ist auf 150.000 Euro (max. 100 % der ursprünglichen Versicherungssumme) begrenzt.
Bei Tod der versicherten Person wird für jedes Kind unter 7 Jahren zusätzlich zur Versicherungssumme einmalig ein Kindergeld von 2.400 Euro ausgezahlt.
Möglichkeit, den Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung zu verlängern.
Beitragsfreie Erhöhung der Versicherungssumme um 20 % (max. 50.000 Euro) für 6 Monate bei Bau oder Erwerb einer selbst genutzten Immobilie.
Beitragsfreie Erhöhung der Versicherungssumme um 20 % (max. 100.000 Euro) für 6 Monate bei Geburt oder Adoption eines Kindes.
Beitragsfreie Erhöhung der Versicherungssumme um 20 % (max. 50.000 Euro) für 6 Monate bei Eheschließung.
Bei Tod des Versicherten werden zusätzlich 10 % der Versicherungssumme gezahlt, wenn zuvor ein naher Angehöriger gepflegt wurde.
Ab dem 4. Versicherungsjahr werden bei Vorlage der Sterbeurkunde 10 % der Versicherungssumme (max. 10.000 Euro) sofort und ohne Leistungsprüfung ausgezahlt.
Zusätzliche Auszahlung von 5 % der Versicherungssumme (max. 10.000 Euro) bei Tod während der Urlaubsphase im Ausland.
Ohne erneute Gesundheitsprüfung Option zum Wechsel vom Raucher-Tarif in den Nichtraucher-Tarif, wenn die versicherte Person ein Jahr rauchfrei ist.
Wird während der Laufzeit des Vertrags eine in den Versicherungsbedingungen definierte Krebserkrankung fachärztlich diagnostiziert, erhalten Sie eine Sofortleistung in Höhe von 10 % Ihrer festgelegten Versicherungssumme zusätzlich. Diese Leistung wird nicht von dem Betrag abgezogen, die Ihre Hinterbliebenen im Todesfall erhalten. Beachten Sie, dass die Sofortleistung nur einmal in Anspruch genommen werden kann.
Wird während der Laufzeit des Vertrags ein in den Versicherungsbedingungen definierter Herzinfarkt oder Schlaganfall fachärztlich diagnostiziert, erhalten Sie eine Sofortleistung in Höhe von 10 % Ihrer festgelegten Versicherungssumme zusätzlich. Diese Leistung wird nicht von der Summe abgezogen, die Ihre Hinterbliebenen im Todesfall erhalten. Beachten Sie, dass die Sofortleistung nur einmal in Anspruch genommen werden kann.
Vorteile für Sie und Ihre Kunden
Vorteile für Sie, als Vertriebspartner:
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Angebotsservice
Individueller Angebotsservice per Telefon, Fax und E-Mail
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Schnelle Bearbeitung
Zusendung des Angebots spätestens am nächsten Werktag
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Günstigere Tarife
Tarife – maßgeschneidert für jeden Ihrer Kunden
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Nichtraucher-Tarif
Extra-Rabatt mit unserem 10 Jahre Nichtraucher-Tarif
Vorteile für Ihre Kunden:
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Individuell wie nie
Auswahl zwischen Basis-Schutz, dem Plus-Tarif mit vielen Extra-Vorteilen und unserer Exklusiv-Variante mit einzigartigen Leistungen. Die Berechnung des Beitrages erfolgt dabei unter Berücksichtigung von sechs Berufsgruppen nach sozioökonomischen Gesichtspunkten und nach dem Sterblichkeitsrisiko
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Flexibel
Anpassung des Schutzes an veränderte Lebensumstände im Plus-& Exklusiv-Tarif
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Günstig wie nie
Umfassender Todesfallschutz zu niedrigsten Beiträgen
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Ausgezeichnet
Top-Platzierungen in mehreren unabhängigen Vergleichstests
Ausgezeichnete Risikolebensversicherung
Weitere Produkt-Informationen
Mehr Leistung, mehr Möglichkeiten – und mehr für Sie als Partner.
Vereinfachte Gesundheitsprüfung: mit nur zwei Gesundheitsfragen abschließen.
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