Berufsunfähigkeitsversicherung
Bedingungsupdate August 2026
Die neuen Leistungen und Verbesserungen im Überblick- Reduktion des Eintrittsalters für Schülerinnen und Schüler auf 10 Jahre
- Nachträglicher Einschluss der Beitragsdynamik ohne erneute Gesundheitsprüfung in den ersten 24 Monaten und zum 5. Versicherungsstichtag
- Dynamische Nachversicherungsobergrenze erhöht sich jedes Kalenderjahr automatisch um 1.000 Euro. Gerade für junge Menschen interessant, denn die maximale BU-Rente steigt so nach 11 Jahren auf 58.000 Euro, nach 21 Jahren auf 68.000 Euro usw. Wichtig: Die Karrieregarantie wächst nicht mit.
- 36 Monate AU-Leistung im Exklusiv-Tarif, im Plus-Tarif bleibt die Dauer bei 24 Monaten
- Einführung eines Kollektiv-Tarifs mit Kalkulation von 3 % günstigeren Prämien
- Anpassung der Zuschlagssystematik: Bislang erhielt jeder Kunde denselben absoluten Zuschlag für Erkrankungen, Hobbys und BMI, was für Kunden in Berufsgruppen mit niedrigem Risiko zu einem hohen relativen Zuschlag führte. Daher haben wir die Zuschlagssystematik angepasst und bemessen zukünftig die Zuschläge zum überwiegenden Teil an der Berufsgruppe. Dabei entspricht ein Zuschlag von 25 % zukünftig auch einem Beitragszuschlag von etwa 25 %
Ältere Bedingungsupdates
- Kein akademischer Abschluss erforderlich
- Die tägliche Arbeitszeit besteht zu mindestens 90 % aus kaufmännischen, planerischen, leitenden oder organisatorischen Tätigkeiten, oder:
- Im Betrieb sind zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit weniger als 10 Vollzeitmitarbeiter (Teilzeitmitarbeiter anteilig) beschäftigt
Wir erleichtern Selbstständigen den Verzicht auf Prüfung der Umorganisation im Leistungsfall
Selbstständige müssen im Leistungsfall nicht nur ihre Berufsunfähigkeit nachweisen, sondern auch darlegen, dass eine Umorganisation ihres Unternehmens nicht möglich ist. Um auf die Prüfung der Umorganisation verzichten zu können, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hier setzen unsere neuen Bedingungen an: Wir haben unsere Voraussetzungen verbessert und verzichten künftig in deutlich mehr Fällen auf eine Prüfung der Umorganisation.
Die neuen Voraussetzungen auf einen Blick:
Damit orientieren sich unsere BU-Bedingungen nun noch stärker an der tatsächlichen Arbeitsrealität vieler Selbstständiger – beispielsweise in Handwerksbetrieben, Ingenieurbüros, IT-Dienstleistern, Beratungsunternehmen oder Agenturen.
Die Anpassungen betreffen die Definitionen zur Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen in § 5 der SBU24.
| Bedingungen ab 16.03.2026 | Bedingungen bis 15.03.2026 |
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Wir verzichten auf die Prüfung der Umorganisation, wenn die versicherte Person in ihrer täglichen Arbeitszeit mindestens zu 90 Prozent kaufmännische, planerische, leitende oder organisatorische Tätigkeiten ausübt (zum Beispiel als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechts- oder Patentanwalt, Notar, Informatiker, Architekt oder Ingenieur) oder die versicherte Person in ihrem Betrieb zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit weniger als 10 Vollzeitmitarbeiter (Teilzeitmitarbeiter werden anteilig berücksichtigt) beschäftigt hat. |
Wir verzichten auf die Prüfung der Umorganisation, wenn die versicherte Person eine akademische Ausbildung abgeschlossen hat und in ihrer täglichen Arbeitszeit mindestens zu 90 % kaufmännische und/oder organisatorische Tätigkeiten ausübt oder die versicherte Person in ihrem Betrieb in den letzten 2 Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit durchgehend weniger als 5 Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt hat. |
| Kein akademischer Abschluss erforderlich | Akademischer Abschluss erforderlich |
| Tägliche Arbeitszeit mindestens zu 90 Prozent kaufmännische, planerische, leitende oder organisatorische Tätigkeiten | Tägliche Arbeitszeit mindestens zu 90 Prozent kaufmännische und/oder organisatorische Tätigkeiten |
| Zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit weniger als 10 Vollzeitmitarbeiter (Teilzeitmitarbeiter werden anteilig berücksichtigt) beschäftigt | In den letzten 2 Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit durchgehend weniger als 5 Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt |
Unsere Tarife im Vergleich
Der Tarif Premium-Plus erweitert den Schutz des leistungsstarken Premium-Tarifs um wertvolle Absicherung im Krankheitsfall. Premium-Exklusiv leistet zusätzlich bei schwerer Erkrankung und Beeinträchtigung und punktet mit einem Zukunftspaket (Berufswechselprüfung und RLV-Anwartschaft).
Abgesichert, sobald der Antrag bei uns eingegangen ist. Bis zum tatsächlichen Versicherungsbeginn gelten dann die Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz. Das bedeutet, dass wir eine BU-Rente – bis zu maximal 1.500 Euro im Monat – auch dann zahlen, wenn die Berufsunfähigkeit noch vor dem Versicherungsbeginn aufgrund eines Unfalls erfolgt.
Wir sind da, auch wenn es finanziell vielleicht mal eng wird: Dann kann der Vertrag vollständig oder teilweise beitragsfrei gestellt oder eine zinslose Stundung oder Teilstundung der Zahlung für die Dauer von insgesamt bis zu 36 Monaten beantragt werden. Gemeinsam finden wir die beste Lösung!
Von Anfang an werden Überschüsse, die wir erwirtschaften, unmittelbar gutgeschrieben. Denn die Beiträge werden grundsätzlich so kalkuliert, dass auch bei einem schlechten Verlauf die versicherten Leistungen erbracht werden können. Eine Ursache für Überschüsse ist z.B., wenn die Hannoversche kostengünstiger arbeitet als veranschlagt. Diese Überschussanteile werden gleich von dem Tarifbeitrag abgezogen. So zahlen unsere Versicherungsnehmer anstatt des Tarifbeitrags den geringeren Zahlbeitrag.
Im Leistungsfall sorgt die Überschussbeteiligung dafür, dass die Berufsunfähigkeitsrente zusätzlich erhöht wird, je nachdem, ob in dem jeweiligen Jahr Überschüsse erwirtschaftet wurden oder nicht.
Erhöht sich die Regelaltersgrenze in der Deutschen Rentenversicherung, kann die Laufzeit des Vertrags verlängert werden.
Egal ob Urlaub, Arbeit oder Freizeit: Passiert etwas, das zur Berufsunfähigkeit führt, leisten wir unabhängig davon, wo es zugestoßen ist.
Da gibt es keine Diskussion: Selbst wenn es der Gesundheitszustand theoretisch zulässt in einem anderen Beruf zu arbeiten, leisten wir trotzdem. Im Leistungsfall verzichten wir auf die abstrakte Verweisung und die Prüfung, ob einer anderen Tätigkeit nachgegangen werden kann.
Eine Berufsunfähigkeit zu prognostizieren, kann manchmal schwierig sein. Deshalb leisten wir auch noch rückwirkend. Die Leistungen werden ab Eintritt der Berufsunfähigkeit gezahlt, auch wenn eine ärztliche Prognose innerhalb der ersten 6 Monate nicht möglich war.
Im Rahmen der Nachversicherung besteht die Möglichkeit der Erhöhung der Rente entweder alle 5 Jahre oder zu bestimmten Ereignissen ohne Risikoprüfung wie z. B.:
- Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Vollzeitstudiums
- bei Abschluss eines Studiums, einer Berufsausbildung sowie Promotion und Meisterprüfung
- bei Eintritt in die Selbstständigkeit mit notwendiger Kammerzugehörigkeit oder mit einem kammerzertifizierten Ausbildungsberuf
- bei Erhöhung des monatlichen Bruttoeinkommens um mindestens 10 %
- bei Bau oder Erwerb einer selbst genutzten Immobilie
- bei Heirat
- bei Geburt oder Adoption eines Kindes
- bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- bei Tod oder Pflegebedürftigkeit des erwerbstätigen Ehegatten oder Lebenspartners
Die Nachversicherungsobergrenze (max. versicherbare Jahresrente inkl. Nachversicherungen) steigt jedes Jahr automatisch um 1.000 Euro. So können Sie Ihre BU-Rente später ohne erneute Risikoprüfung an veränderte Lebensumstände und steigende Lebenshaltungskosten anpassen.
Zusätzlich zur Nachversicherungsgarantie kann bei entsprechendem Gehaltssprung die jährliche Rente bis max. 72.000 Euro erhöht werden.
Wer gepflegt wird, kann nicht arbeiten. Deshalb sind wir da: Wer nachweislich voraussichtlich ununterbrochen 6 Monate pflegebedürftig ist und deswegen täglich gepflegt werden muss, erhält die vereinbarte monatliche Berufsunfähigkeitsrente.
Bei Verlust der Sehfähigkeit, Sprechfähigkeit oder Hörfähigkeit zahlen wir über 18 Monate eine Rente in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente.
Beabsichtigen wir den Leistungsantrag abzulehnen, so kann diese Entscheidung von Verbraucherzentralen oder Versicherungsberatern überprüft werden. Wir beteiligen uns an den dadurch entstandenen Kosten bis zu einer Höhe von 500 Euro.
Die Berufsunfähigkeitsrente deckt vieles ab. In schwierigen Zeiten braucht es aber manchmal ein entscheidendes „Mehr“ an Leistungen. Wir leisten deshalb tatkräftige Unterstützung.
Wiedereingliederungshilfe
Stellen wir im Rahmen der Nachprüfung die Leistungen wegen Berufsunfähigkeit ein, zahlen wir eine Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 12 Monatsrenten (insgesamt maximal 15.000 Euro).
Schulungshilfe bei Wiedereingliederung
Sind die Voraussetzungen der Wiedereingliederungshilfe erfüllt, besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine Schulungshilfe in Anspruch zu nehmen, um sich den veränderten Arbeitsbedingungen anzupassen. Die Schulungshilfe bei Wiedereingliederung ersetzt die entstehenden Kosten einer abgeschlossenen Schulungsmaßnahme bis 3.000 Euro.
Umschulungshilfe
Wird nach anerkannter Berufsunfähigkeit eine Umschulungsmaßnahme durch die Agentur für Arbeit oder einen anderen staatlich anerkannten Träger erfolgreich abgeschlossen, bei der aus arbeitsmarktbezogener Sicht die begründete Aussicht besteht, dass die Aufnahme einer Berufstätigkeit dadurch früher erfolgen kann, zahlen wir auf Antrag eine einmalige pauschale Umschulungshilfe in Höhe von 1.500 Euro.
Rehabilitationshilfe
Wir beteiligen uns an den Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen bei Aussicht auf Neuaufnahme einer Berufstätigkeit in Höhe von 6 Monatsrenten (maximal 6.000 Euro).
Falls das Unternehmen umorganisiert werden muss, damit die versicherte Person wieder berufstätig sein kann, können Kosten entstehen. Wir beteiligen uns einmalig an den Kosten, die zur Umorganisation des Betriebs notwendig sind, in Höhe von bis zu 20 Monatsrenten (maximal 30.000 Euro).
Versicherte haben bei einer Berufsunfähigkeit, die sie daran hindert in ihrem bisherigen Beruf in Vollzeit zu arbeiten, auch Anspruch auf Leistungen, wenn sie in Teilzeit weiterarbeiten können.
Je nach Art und Schwere von Vorerkrankungen vereinbaren wir in einigen Fällen Ausschlussklauseln für bestimmte medizinische Diagnosen. Wir bieten Ihnen dann an, eine Prüfoption mit uns zu vereinbaren: Wenn sich Ihr Gesundheitszustand soweit verbessert hat, dass die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, entfernen wir die Ausschlussklausel wieder aus Ihrem Vertrag.
- Schüler können bei Beginn einer Berufsausbildung, einer beruflichen Tätigkeit oder eines Studiums die Berufsgruppeneinstufung ohne erneute Gesundheitsprüfung neu vornehmen lassen.
- Vollzeitstudenten können nach ihrem Studium bei erstmaliger Aufnahme einer Berufstätigkeit innerhalb der ersten 12 Monate eine neue Berufsgruppeneinstufung ohne erneute Gesundheitsprüfung vornehmen lassen.
Bei besserer Einstufung kann sich der monatliche Zahlbeitrag verringern.
Wir zahlen eine Leistung in Höhe der Berufsunfähigkeitsrente für maximal 36 Monate, bei einer Krankschreibung von 6 Monaten. Die Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit können bereits nach Ablauf von 3 Monaten zusammenhängender Krankschreibung fällig werden, wenn die Krankschreibung für weitere 3 Monate ausgestellt wird.
Ein Unfall kann alles ändern – und das in Bruchteilen von Sekunden. Wenn das passiert, wird am Anfang besonders viel Unterstützung benötigt. Im Falle einer unfallbedingten Berufsunfähigkeit zahlen wir eine zusätzliche Soforthilfe in Höhe von 6 Monatsrenten – ergänzend zur Berufsunfähigkeitsrente.
Bei einem Berufswechsel können versicherte Berufstätige die Berufsgruppeneinstufung ohne erneute Gesundheitsprüfung neu vornehmen lassen, sofern der Vertrag maximal 10 Jahre besteht und sie noch keine 40 Jahre alt sind.
Bei besserer Einstufung kann sich der monatliche Zahlbeitrag verringern.
Mit dem Krisen-Airbag leisten wir bis zu 2.000 Euro als Hilfe zur Trauerbewältigung beim Erleiden einer Lebenskrise aufgrund des Todes einer nahestehenden Person.
Wir leisten bereits bei der Diagnose Krebs oder bei Einschränkung der Herz- oder Lungenfunktion, selbst wenn noch keine Berufsunfähigkeit vorliegt oder der 6-monatige Prognosezeitraum nicht erfüllt ist.
Ein Rollstuhl erfordert besondere Hilfe oder eine Umgestaltung innerhalb der eigenen vier Wände. Wenn Rollstuhlbedarf nach den Bedingungen vorliegt, fließt eine Rente in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente für die Dauer von 18 Monaten.
Dieser Baustein denkt „in die Zukunft“ und sichert das garantierte Angebot der Aufnahme in unsere Risikolebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Bei Geburt oder Adoption eines Kindes oder bei Bau oder Erwerb einer selbst bewohnten und darlehensfinanzierten Immobilie kann ohne erneute Gesundheitsprüfung einmalig der Abschluss einer Risikolebensversicherung bis zu einer Versicherungssumme von maximal 500.000 Euro beantragt werden. Es gilt der bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung gültige Gesundheitszustand.
Junge-Leute-SBU: Der schnellste Schutz für alle bis 35
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Kurzantrag: 5 Gesundheitsfragen, 5 Jahre Abfragezeitraum
Die Fragen sind verständlich und transparent formuliert. Die Abfragezeiträume für Untersuchungen und Erkrankungen sind besonders kundenfreundlich.
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Eintrittsalter bis einschließlich 35 Jahre
Für Schüler, Studenten und Berufstätige gilt: Kein langes Ausfüllen, es entscheidet nur das Alter
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Bis 2.000 Euro Rente plus mögliche Erhöhung
In allen Tarifen kann anfänglich eine Rente von bis zu 2.000 Euro (Schüler und Auszubildende bis zu 1.500 Euro) im Monat vereinbart werden. Die Rente lässt sich später durch Nachversicherungsgarantien oder Dynamik erhöhen.
- des Herzens/Herzkreislaufsystems (z. B. Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen, Thrombose, Schlaganfall)
- des Blutes, des Immunsystems oder Tumorerkrankungen (z. B. Krebs, Anämie, Leukämie, Gerinnungsstörungen)
- des Gehirns, Rückenmarks und Nervensystems (z. B. Epilepsie, Multiple Sklerose, Migräne)
- der Nieren und ableitenden Harnwege (z. B. Zysten, chron. Infektionen)
- der Knochen und Gelenke (z. B. Brüche, Bänderverletzungen, rheumatische Beschwerden)
- des Rückens, der Wirbelsäule und Bandscheiben (z. B. Nackenschmerzen, Bandscheibenvorfall, Ischias)
- der Verdauungswege, Galle, Bauchspeicheldrüse, Leber (z. B. Morbus Crohn, erhöhte Leberwerte)
- der Atemwege (z. B. Asthma, chron. Bronchitis, Schlafapnoe)
- des Stoffwechsels (z. B. Diabetes, erhöhte Blutfette, Schilddrüsenfehlfunktionen)
- der Sinnesorgane (z. B. Hörminderung, Schwindel, Tinnitus, Fehlsichtigkeit ≥ +/− 8 dptr)
- der Haut und Allergien (z. B. Neurodermitis, Psoriasis, Heuschnupfen)
- Chronischer Infektionen (z. B. HPV, Hepatitis B, Hepatitis C, HIV)
- Psychische oder psychosomatische Beschwerden: Psychische, Überlastungs-/Erschöpfungszustände, Stress, Angstoder
- Panikgefühle, Schlafstörungen, nachlassende psychische Belastbarkeit, gedrückte Stimmung, Antriebsminderung
- Neurologische Beschwerden: Schwindel, Gleichgewichts- oder Gefühlsstörungen, Taubheitsgefühle oder Kribbeln, Ohnmacht oder Bewusstseinsverlust
- Bewegungsapparat / Schmerzen: Beschwerden an Gelenken, Muskeln, Sehnen, Bändern oder Wirbelsäule, wiederkehrend oder anhaltende Schmerzen unklarer Ursache
- Sinnesorgane: Plötzliche Sehverschlechterung, Sehstörungen (z. B. Flimmern, Doppelbilder), Tinnitus (Ohrgeräusche), Hörverlust
- Herz / Kreislauf / Atmung: Atem- oder Luftnot, Enge in der Brust, Herzrasen oder Herzstolpern
- Haut: Auffällige Hautveränderungen oder veränderte Muttermale
- Auffällige Tastbefunde: Tastbare Knoten oder Verhärtungen in der Brust
- Andere Auffälligkeiten: Ungewollter Gewichtsverlust von mehr als 5 kg, geschwollene oder vergrößerte Lymphknoten, Blut im Stuhl, Urin oder beim Husten
Wurden Sie in den letzten 5 Jahren stationär behandelt (z. B. Krankenhaus, Rehabilitationsklinik, Kurklinik, Entzugsklinik) bzw. ist ein stationärer Aufenthalt in den nächsten 6 Monaten vorgesehen oder empfohlen?
Wurden Sie in den letzten 5 Jahren wegen psychischer oder psychosomatischer Beschwerden oder Erkrankungen (dazu gehören beispielsweise auch AD(H)S, chronisches Schmerzsyndrom, Depression, Ängste, Burnout, Stress- oder Belastungsreaktion) von einem Arzt, Therapeuten oder anderen Heilbehandler beraten, behandelt (dies umfasst auch die Verordnung von Medikamenten), untersucht, oder ist dies derzeit geplant?
Wurden Sie in den letzten 3 Jahren wegen Erkrankungen oder Beschwerden von einem Arzt, Therapeuten oder anderen Heilbehandler beraten, behandelt (inkl. Verordnung von Medikamenten), untersucht oder ist dies derzeit geplant?
Wegen Erkrankungen oder Beschwerden:
Hinweis: Nicht angegeben werden müssen: Fehlsichtigkeit von weniger als +/−8 Dioptrien, Covid19-Infektion oder Covid19-Erkrankung, die nicht länger als 3 Monate dauerte und seit mindestens 4 Wochen vollständig ohne Folgen ausgeheilt ist, Erkältungskrankheiten (z.B. Erkältungsschnupfen, Halsentzündung, Nasennebenhöhlenentzündung, Kehlkopf- oder Luftröhrenentzündung, grippaler Infekt), die folgenlos ausheilten, Magen-, Darm- und Harnwegsinfekte, die folgenlos ausheilten, Vorsorgeuntersuchungen (z.B. Hautkrebsvorsorge, gynäkologische Vorsorgeuntersuchung), die ohne krankhaften Befund blieben, Über-/Unterfunktion der Schilddrüse ohne Beschwerden, Nahrungsmittelunverträglichkeiten.
Sind Sie aktuell oder waren Sie in den letzten 2 Jahren länger als 2 Wochen am Stück aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeits-, schul-, studien- oder ausbildungsfähig?
Bestehen oder bestanden bei Ihnen in den letzten 3 Monaten Gesundheitsstörungen, Beschwerden oder auffällige Veränderungen des Gesundheitszustandes?
Bitte machen Sie auch eine Angabe, wenn Sie wegen der u.g. Gesundheitsstörungen oder Beschwerden weder beraten, untersucht noch behandelt wurden.
Wichtiger Hinweis: Falls eine der Gesundheitsfragen mit „Ja“ beantwortet wird, ist eine ausführliche Gesundheitserklärung erforderlich. Falls Sie den Antrag als PDF einreichen möchten, nutzen Sie in diesem Fall bitte unseren regulären Antrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Attraktive Vorteile für verschiedene Zielgruppen
Bei Krankheit oder nach einem Unfall kommen auf Familien Mehrbelastungen verschiedenster Art zu. Wenn Ihr Kunde Ehepartner oder Kinder hat und es im Leben ernst wird bei Krankheit, bietet die Hannoversche im Premium-Exklusiv Tarif Sonderleistungen bei schwerer Erkrankung oder Beeinträchtigung auch für Angehörige.
Als eine wertvolle Starthilfe für Schüler können Eltern ihren Kindern die BU-Absicherung mitgeben. Hier gelten die Vorteile des Starter-Tarifs. Von reduzierten Beiträgen können auch Azubis und Studenten profitieren. Sich absichern und zugleich das erste verdiente Geld genießen: mit dem Starter-Tarif ist dies möglich.
Bei Selbstständigen gibt es im Fall einer Berufsunfähigkeit die Pflicht zur Selbstorganisation. Die Hannoversche beteiligt sich an den Kosten einer Umorganisation und verzichtet sogar unter bestimmten Voraussetzungen auf die Prüfung dergleichen.
Ihre Fragen – unsere Antworten
Der Kunde kann jedes Jahr aufs Neue entscheiden, ob er die Dynamik für ein Jahr annimmt oder nicht. Eine Aussetzung der Dynamikerhöhung ist beliebig oft möglich, ohne dass der Kunde eine Gesundheitsprüfung bei der nächsten Erhöhung, die er annimmt, durchlaufen muss.
Die Erhöhungen erfolgen bis zum Ablauf der Beitragszahlungsdauer, jedoch letztmalig, wenn die versicherte Person das Alter von 60 Jahren erreicht hat bzw. nicht mehr in den letzten 5 Jahren der Vertragsdauer.
Wer jung und kerngesund ist, zahlt in unserem Starter-Tarif mindestens 5 Versicherungsjahre lang im Durchschnitt nur die Hälfte der Beiträge. Der Beitrag wird anschließend – nach Ablauf der Startphase – entsprechend angehoben. Dafür ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Eine einmalige Verlängerung um weitere 5 Jahre ist möglich.
Nach Ablauf der Startphase (je nach Geburtsmonat maximal 5 Jahre und 11 Monate) wird der BU-Beitrag zum Ausgleich entsprechend angehoben. Die Länge der Startphase und die genauen Beiträge für die Start- und Zielphase werden individuell angeboten.
Der Starter-Tarif beginnt mit einer Startphase, die je nach Vertrag unterschiedlich lang andauert. Sie beläuft sich auf mindestens 5 Jahre und maximal 5 Jahre und 11 Monate. Wie lange die Startphase dauert, hängt vom Geburtsmonat des Kunden und dem Monat des Abschlusses der Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Ab dem ersten Geburtstag nach Vertragsabschluss läuft die Berufsunfähigkeitsversicherung in ganzen Jahren. Schließt der Kunde seine BU also in seinem Geburtsmonat ab, ergibt sich eine Startphase von genau 5 Jahren. Erfolgt der Vertragsabschluss beispielswiese 4 Monate vor dem Geburtsmonat, beläuft sich die Startphase auf 5 Jahre und 4 Monate.
Sie erhalten bei Abschluss des Starter-Tarifs die volle Vergütung für die gesamte Vertragslaufzeit. Eine attraktive Option, um junge Leute – von Schülern bis Berufsanfängern – abzusichern.
Zukünftig verzichten wir auf den VSV-Abzug. Somit behalten Sie die 100 % der Abschlussvergütung. Diese Maßnahme soll unsere Zusammenarbeit noch transparenter und fairer gestalten.
Unsere Berufsunfähigkeitsversicherung ist vielfach ausgezeichnet