Praxis- und Immobilienabsicherung
Vereinfachte Gesundheitsprüfung bei unserer Praxis- und Immobilienabsicherung
Ob junge Bauherren oder Ärzte, die sich mit einer Praxis selbstständig machen – die Kreditvergabe für größere Anschaffungen ist fast immer an den gleichzeitigen Abschluss einer Risikolebensversicherung gekoppelt. Gut, dass die Hannoversche Ihren Kunden in allen Tarifen den optimalen Rundumschutz zu besonders günstigen Beiträgen bietet.
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Nur 2 Gesundheitsfragen, Abfragezeitraum von 2 Jahren
Die Praxis- und Immobilienabsicherung bieten wir mit vereinfachter Gesundheitsprüfung an.
Haben Sie in den letzten 2 Jahren über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 2 Wochen verschreibungspflichtige Medikamente eingenommen oder nehmen Sie aktuell Medikamente?
(Nicht relevant sind Verhütungsmittel, Allergiemedikamente, Schilddrüsenmedikamente, Nahrungsergänzungsmittel).
Sind in den letzten 2 Jahren folgende Erkrankungen festgestellt oder behandelt worden: Herz-Kreislauferkrankungen, Hypertonie, Krebs, Schlaganfall, Chronische Nierenerkrankung, Chronische Magen- oder Darmerkrankung, Diabetes, Lebererkrankungen, psychische oder neurologische Erkrankungen, Erkrankungen der Atemwege, HIV-Infektion/AIDS, kontrollbedürftige Laborwerte außerhalb der Norm?
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Darlehenssumme plus 20.000 Euro Überdeckung
Neben der Immobilien- und Praxisfinanzierung können Ihre Kunden zusätzliche Kosten bis 20.000 Euro über der Darlehenssumme absichern.
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Versicherungssumme bis 850.000 Euro
Die höchste Versicherungssumme mit vereinfachter Gesundheitsprüfung am Markt: Inkl. Überdeckung darf sie bis zu 850.000 Euro betragen.
Diese Finanzierungen können mit vereinfachter Gesundheitsprüfung abgesichert werden:
- Finanzierung des Baues oder Neuerwerbs einer selbstgenutzten Immobilie
- Finanzierung einer Praxis (für niedergelassene Ärzte)
- Finanzierung der Modernisierung einer Immobilie
- Finanzierung für vermietete und / oder geschäftlich genutzte Immobilien
- Finanzierung einer Immobilie für nahe Angehörige (1. Grades)
- Finanzierung einer selbstgenutzten Ferienimmobilie im Inland (ohne überwiegende Vermietung an Externe)
Gut zu wissen – die Voraussetzungen:
- Risikolebensversicherung dient zur Absicherung eines Hypothekendarlehens
- Frist von 12 Monaten nach Abschluss des Darlehensvertrages
- Versicherte Person ist Darlehensnehmer
- Versicherungssumme entspricht Darlehenssumme plus max. 20.000 Euro Überdeckung
- Versicherungssumme inkl. Überdeckung beträgt max. 850.000 Euro, einschließlich Vorversicherung bei der Hannoversche aus den letzten fünf Jahren
- Höchsteintrittsalter von 50 Jahren
Ihre Fragen – unsere Antworten
Bei einer Modernisierung wird eine Immobilie auf den neuesten Stand gebracht. Sie dient der Steigerung des Immobilienwerts und der Verbesserung des Wohnkomforts. Zu einer Modernisierung zählen häufig eine neue Wärmedämmung, die Erneuerung der Fenster oder auch eine neue Heizungsanlage.
Renovierungen, Reparaturen oder Verschönerungen zählen nicht als „Modernisierung“ in diesem Sinn.
Die gesamte Investitionssumme spielt bei der Bemessung der Summengrenze keine Rolle. Es zählt nur die Höhe des Darlehens, das für die Modernisierung aufgenommen werden muss.
Daher gilt für Modernisierungen die gleiche Summenbegrenzung wie für jedes andere Darlehen auch. Der Todesfallschutz entspricht dabei maximal der Höhe des Darlehens plus maximal 20.000 Euro Überdeckung, jedoch höchstens 850.000 Euro einschl. Vorversicherungen bei der Hannoversche aus den letzten 5 Jahren.
Ja, die Immobilien- und Praxisabsicherung bezieht sich auch auf die Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen, die für Arztpraxen aufgenommen werden.
Zur Beantragung der Absicherung des Finanzierungsdarlehens sind unabhängig von der Art der Finanzierung keine Nachweise oder Belege einzureichen.
Ja, das geht ebenfalls. Das gilt auch für z. B. Ferienimmobilien, die überwiegend privat genutzt werden. Insofern müssen hierfür auch keine Nachweise für z. B. Mieteinnahmen eingereicht werden, da diese keinen Einfluss auf die Versicherungsleistung haben.
Oftmals werden Immobilienfinanzierungen für Objekte von nahen Angehörigen (Lebensgefährte/Ehepartner, Kinder, Adoptivkinder, Geschwister, Eltern oder Schwiegereltern des Versicherungsnehmers) aufgenommen. Diese werden in der Regel nicht selbst genutzt (z. B. Eltern, die eine Wohnung ihres Kindes am Studienort finanzieren).
Auch dieser Personengruppe geben wir die Möglichkeit, das Immobiliendarlehen problemlos absichern zu können.
Sofern die Risikolebensversicherung zur Absicherung einer Immobilie für einen nahen Angehörigen abgeschlossen wird, ist der Darlehensnehmer auch gleichzeitig Versicherungsnehmer und versicherte Person.