Gemeinsam einfach besser

Praxis- und Immobilienabsicherung

Schnell, einfach und unkompliziert: Mit nur zwei Gesundheitsfragen eine Versicherungssumme von bis zu 850.000 Euro abschließen.

Vereinfachte Gesundheitsprüfung bei unserer Praxis- und Immobilienabsicherung

Ob junge Bauherren oder Ärzte, die sich mit einer Praxis selbstständig machen – die Kreditvergabe für größere Anschaffungen ist fast immer an den gleichzeitigen Abschluss einer Risikolebensversicherung gekoppelt.

Gut, dass die Hannoversche Ihren Kunden den optimalen Rundumschutz zu besonders günstigen Beiträgen bietet. Noch besser: Die Praxis- und Immobilienabsicherung bieten wir mit nur zwei Gesundheitsfragen an und dies gilt für alle Tarife, egal, ob mit konstanter oder fallender Versicherungssumme. Bis zur Höhe der Darlehenssumme, maximal einer Versicherungssumme von 850.000 Euro.

Haben Sie in den letzten 2 Jahren über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 2 Wochen verschreibungspflichtige Medikamente eingenommen oder nehmen Sie aktuell Medikamente? (Nicht relevant sind Verhütungsmittel, Allergiemedikamente, Schilddrüsenmedikamente, Nahrungsergänzungsmittel).

Sind in den letzten 2 Jahren folgende Erkrankungen festgestellt oder behandelt worden: Herz-Kreislauferkrankungen, Hypertonie, Krebs, Schlaganfall, Chronische Nierenerkrankung, Chronische Magen- oder Darmerkrankung, Diabetes, Lebererkrankungen, psychische oder neurologische Erkrankungen, Erkrankungen der Atemwege, HIV-Infektion/AIDS, kontrollbedürftige Laborwerte außerhalb der Norm?

Dauerhaft attraktive Konditionen

Sie kennen sicher unser Angebot der Praxis- und Immobilienabsicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung bei allen Tarifen – egal, ob mit konstanter oder fallender Versicherungssumme. Darüber hinaus haben wir die Verlängerung der Frist für den Abschluss des Darlehensvertrages und das Höchsteintrittsalter erheblich optimiert. Um noch mehr Kunden die Möglichkeit zu geben, diese Leisungsverbesserungen zu nutzen, haben wir sie ohne zeitliche Befristung dauerhaft in unser Angebot mit aufgenommen. Das heißt, zusätzlich zu den bisherigen kann das Angebot auch bei weiteren Finanzierungen wahrgenommen werden:

  • Finanzierung des Baues oder Neuerwerbs einer selbstgenutzten Immobilie
  • Finanzierung einer Praxis (für niedergelassene Ärzte),

Zusätzlich:

  • Finanzierung der Modernisierung einer Immobilie
  • Finanzierung für vermietete und / oder geschäftlich genutzte Immobilien,
  • Finanzierung einer Immobilie für nahe Angehörige (1. Grades),
  • Finanzierung einer selbstgenutzten Ferienimmobilie im Inland (ohne überwiegende Vermietung an Externe)

Gut zu wissen – die weiteren Voraussetzungen:

  • Die Risikolebensversicherung dient zur Absicherung eines Hypothekendarlehens. 
  • Verlängerung der Frist von 6 auf 12 Monate nach Abschluss des Darlehensvertrages 
  • Versicherte Person ist der Darlehensnehmer.
  • Der Todesfallschutz entspricht maximal der Höhe des Darlehens, jedoch höchstens 850.000 EUR einschl. Vorversicherung bei der Hannoversche aus den letzten fünf Jahren.
  • Anhebung des Höchsteintrittsalters von 45 auf 50 Jahre

Vorteile für Sie und Ihre Kunden

Vorteile für Sie, als Vertriebspartner:

  • Angebotsservice

    Individueller Angebotsservice per Telefon, Fax und E-Mail

  • Schnelle Bearbeitung

    Zusendung des Angebots spätestens am nächsten Werktag

  • Günstigere Tarife

    Tarife – maßgeschneidert für jeden Ihrer Kunden

  • Nichtraucher-Tarif

    Extra-Rabatt mit unserem 10 Jahre Nichtraucher-Tarif

Vorteile für Ihre Kunden:

  • Vereinfachte Gesundheitsprüfung

    Jetzt nur mit zwei Gesundheitsfragen abschließen.

  • Schneller Antragsprozess

    Nutzen Sie jetzt unseren neuen Service und platzieren Sie unsere Lebensversicherung noch einfacher und schneller bei Ihren Kunden.

  • Absicherung Praxis- und Immobilienfinanzierung

    Absicherung auch bei zwei Darlehensnehmern jeweils in voller Höhe möglich.

  • Gilt für alle Tarife mit konstanten oder fallenden Summen

    Die beste Absicherung eines Hypothekendarlehens für Ihren Kunden.

Weitere Produkt-Informationen

Ihre Fragen – unsere Antworten

Bei einer Modernisierung wird eine Immobilie auf den neuesten Stand gebracht. Sie dient der Steigerung des Immobilienwerts und der Verbesserung des Wohnkomforts. Zu einer Modernisierung zählen häufig eine neue Wärmedämmung, die Erneuerung der Fenster oder auch eine neue Heizungsanlage.

Renovierungen, Reparaturen oder Verschönerungen zählen nicht als „Modernisierung“ in diesem Sinn.

Die gesamte Investitionssumme spielt bei der Bemessung der Summengrenze keine Rolle. Es zählt nur die Höhe des Darlehens, das für die Modernisierung aufgenommen werden muss.

Daher gilt für Modernisierungen die gleiche Summenbegrenzung wie für jedes andere Darlehen auch. Der Todesfallschutz entspricht dabei maximal der Höhe des Darlehens, jedoch höchstens 850.000 Euro einschl. Vorversicherungen bei der Hannoversche aus den letzten 5 Jahren.

Ja, die Immo-Aktion bezieht sich auch auf die Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen, die für Arztpraxen aufgenommen werden.

Zur Beantragung der Absicherung des Finanzierungsdarlehens sind unabhängig von der Art der Finanzierung keine Nachweise oder Belege einzureichen.

Ja, das geht ebenfalls. Das gilt auch für z. B. Ferienimmobilien, die überwiegend privat genutzt werden. Insofern müssen hierfür auch keine Nachweise für z. B. Mieteinnahmen eingereicht werden, da diese keinen Einfluss auf die Versicherungsleistung haben.

Oftmals werden Immobilienfinanzierungen für Objekte von nahen Angehörigen (Lebensgefährte/Ehepartner, Kinder, Adoptivkinder, Geschwister, Eltern oder Schwiegereltern des Versicherungsnehmers) aufgenommen. Diese werden in der Regel nicht selbst genutzt (z. B. Eltern, die eine Wohnung ihres Kindes am Studienort finanzieren).


Auch dieser Personengruppe möchten wir im Rahmen der Immo-Aktion die Möglichkeit geben, das Immobiliendarlehen problemlos absichern zu können.

Sofern die Risikolebensversicherung zur Absicherung einer Immobilie für einen nahen Angehörigen abgeschlossen wird, ist der Darlehensnehmer auch gleichzeitig Versicherungsnehmer und versicherte Person.

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