Anhebung des Höchstrechnungszinses

Ihre Fragen – unsere Antworten

Vertragsumstellung durch neuen Höchstrechnungszins

Nein. Der Kunde muss sein Angebot selbst unterschreiben und an uns zurückschicken. Der Vermittler ist an diesem Prozess nicht beteiligt.

  • Verträge, die beitragsfrei oder gekündigt sind
  • Verträge, für die bereits Leistungen gezahlt oder bereits beantragt sind
  • Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Starter-Tarif
  • Risikolebensversicherungen mit Tarifen mit fallender Versicherungssumme und variablem Beitrag (T3- und T4-Tarife) 

Die neue Tarifgeneration in der Risikolebensversicherung unterscheidet sich ggü. der aktuellen Tarifgeneration lediglich in den Beiträgen. Die Bedingungen und Produktausprägungen bleiben unverändert.

Für jeden Antrag in der Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung mit Eingang ab 01.06.2024 prüfen wir ab 2025 automatisch, ob sich durch den neuen Höchstrechnungszins eine Besserstellung ergibt.

Hierfür wurde den Antragsunterlagen sowie dem Versicherungsschein in der Berufsunfähigkeitsversicherung seit Juni und in der Risikolebensversicherung seit September automatisch ein Zertifikat beigesteuert.

Mit Anhebung des Höchstrechnungszinses prüfen wir, ob sich durch eine Umstellung auf den neuen Tarif bei gleichem Beitrag eine erhöhte garantierte Berufsunfähigkeitsrente oder erhöhte garantierte Versicherungssumme für den Kunden ergibt.

Ist dies der Fall, schicken wir Ihrem Kunden ab sofort unaufgefordert ein Umstellungsangebot zu. Ihr Kunde kann daraufhin seine Vertragsumstellung eigenständig beantragen. Die Umstellung erfolgt kostenfrei und ohne erneute Gesundheits- bzw. Risikoprüfung.

Ihr Vorteil: Sie haben bei dieser Abwicklung keinerlei Aufwand.

Die Prüfung auf Besserstellung muss der Kunde nicht beantragen. Seit Jahresbeginn überprüfen wir automatisch, ob sich durch eine Umstellung durch den angehobenen Höchstrechnungszins und auf den neuen Tarif ein erhöhter garantierter Todesfallschutz bzw. eine erhöhte Berufsunfähigkeitsrente bei gleichem Zahlbeitrag für den Kunden ergibt.

Ist dies der Fall, erhält der Kunde per Post unaufgefordert ein Anschreiben mit Umstellungsangebot von uns.

Die Vertragsumstellung erfolgt nicht automatisch. Der Kunde muss die Vertragsumstellung dann selbst beantragen, in dem er dem Angebot zustimmt bzw. dieses unterschreibt.

Der Kunde kann die Vertragsumstellung auf 3 unterschiedlichen Wegen beantragen:

  1. Komplett digital über den QR-Code in seinem Anschreiben
  2. Das unterschiebene Angebot abfotografiert o. eingescannt per Mail an beratung@hannoversche.de senden
  3. Das unterschriebene Angebot per Post an uns zurücksckicken

Die Kunden werden nur per Post angeschrieben.

Ja, es ist eine Rückdatierung des neuen Tarifs in das Jahr 2024 möglich. Eine Ausnahmen stellt da die Sterbegeldversicherung dar. Diese kann nur noch bis zum 01. des laufenden Monats rückdatiert werden. Somit schließt das eine Rückdatierung im Januar auf den 01.12.2024 aus.