Das bietet unsere Berufsunfähigkeitsversicherung

Leistungsverbesserungen für Ihre Kunden

Sichern Sie Ihre Kunden ab sofort noch passender ab. Deutlich mehr Gestaltungsraum bietet zum Beispiel die Beitragsdynamik. Für Sie bedeuten die Verbesserungen bei unserer Berufsunfähigkeitsversicherung mehr Transparenz und eine höhere Vergütung. Bester Schutz mit unserer von unabhängigen Testern vielfach ausgezeichneten SBU!

Verbesserte Dynamik-Optionen

Gerade in Zeiten erhöhter Inflation wird die Dynamik zu einem Kernpunkt beim Ausgleich des Kaufkraftverlustes. Wir haben die Flexibilität in diesem Bereich deshalb deutlich erweitert:

  • Unbegrenztes Widerspruchsrecht
    Kunden können jährlich neu entscheiden, ob sie die Erhöhung annehmen möchten, unabhängig davon, wie oft sie in der Vergangenheit widersprochen haben.
  • Anhebung der Obergrenze für Erhöhungen bei Vertragsabschluss
    Die Dynamik kann bei Vertragsabschluss bis zu einer Jahresrente von 108.000 Euro eingeschlossen werden.
  • Steigerung der Obergrenze für Erhöhungen während der Vertragslaufzeit
    Die Berufsunfähigkeitsrente kann nun durch dynamische Anpassungen auf bis zu 120.000 Euro pro Jahr erhöht werden. Ideal, um bessere Einkommensklassen abzusichern.
  • Neues Endalter für Anpassungen
    Dynamische Anpassungen sind nun bis zum Alter von 60 Jahren möglich (bis jetzt: 55 Jahre).

Alleinstellungsmerkmal: Krisen-Airbag

Beim Tod nahestehender Angehöriger gehen wir im Tarif Premium-Exklusiv weiter als der Wettbewerb und zahlen eine zweckgebundene Einmalleistung von bis zu 2.000 Euro für eine stationäre oder ambulante Therapie zur Trauerbewältigung. Als nächste Angehörige zählen in diesem Sinne Kinder unter 18, Eltern unter 60 und Ehe- sowie eingetragene Lebenspartner unter 65 Jahren.

Versicherungslaufzeit neu berechnet

Wir haben die Berechnung der Vertragslaufzeit nun passgenau gestaltet. Es müssen ab jetzt keine ganzen Versicherungsjahre vollendet werden. Vielmehr endet der Vertrag in dem Monat, an dem Ihr Kunde das vereinbarte Endalter erreicht hat. Das ermöglicht den nahtlosen Übergang in die Altersrente – ohne Lücke oder Doppelrente.

Weitere Pluspunkte für Ihre Kunden
  • Erhöhung vorläufiger Versicherungsschutz

    Ab jetzt bis zu 1.500 Euro monatliche Rente bei unfallbedingter Berufsunfähigkeit.

  • Vorvertragliche Anzeigepflicht

    Eine fehlerhafte Patientendokumentation führt nicht mehr zwangsläufig zu einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.

Mehr Leistung, mehr Möglichkeiten – und mehr für Sie als Partner Ihr Pluspunkt mit dem Starter-Tarif
  • Verbesserte Vergütung beim Starter-Tarif

    Ab sofort vergüten wir den reduzierten Beitrag über die gesamte Vertragslaufzeit. Nach Ablauf der Startphase (nach 5 Versicherungsjahren) wird die ausstehende Differenz auf Basis des neuen Beitrags und der Restlaufzeit überwiesen.

Beispielberechnung Starter-Tarif

So berechnet sich Ihre Vergütung im Starter-Tarif.

Transparente und faire Vergütung
  • Verzicht auf VSV-Abzug

    Zukünftig verzichten wir auf den Vertrauensschadenversicherung-Abzug. Jetzt erhalten Sie die volle Abschlussvergütung.

Unsere Leistungen im Detail

Die Tarife Premium-Plus und Premium-Exklusiv erweitern den Schutz des leistungsstarken Premium-Tarifs um wertvolle Absicherungen im Krankheitsfall und der Tarif Premium-Exklusiv leistet zusätzlich sogar bei schwerer Erkrankung und Beeinträchtigung und punktet mit einem Zukunftspaket (Berufswechselprüfung und RLV-Anwartschaft).

Premium
Der Testsieger – Tarif zum kleinen Preis
Premium-Plus
Leistet schon bei Arbeitsunfähigkeit – mehr Leistungen und attraktive Extras
Premium-Exklusiv
Unser umfassendster Schutz für jeden Bedarf

Vorläufiger Versicherungsschutz (bis max. 1.500 Euro, wenn Sie unfallbedingt berufsunfähig werden).

Bei Erhöhung der Regelaltersgrenze.

Zahlung einer Wiedereingliederungshilfe, wenn die Leistungen wegen Berufsunfähigkeit eingestellt werden. Zusätzlich Zahlung einer Schulungshilfe, die entstehende Kosten einer abgeschlossenen Schulungsmaßnahme ersetzt.

Beteiligung an den Kosten für ein Zweitgutachten bis 500 EUR.

In den ersten 5 Jahren, zu jedem 5. Jahrestag und zu 21 Ereignissen auf bis zu 48.000 EUR Jahresrente. 

Personen bis 35 Jahre können die ersten 5 Versicherungsjahre durchschnittlich 50 % der Beiträge sparen.

Zahlung einer Rente in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente für die Dauer von 18 Monaten bei Verlust einer der definierten Grundfähigkeiten: Sehfähigkeit, Sprechfähigkeit, Hörfähigkeit. 

Berufsunfähigkeits-Rente, wenn der Kunde 6 Monate krank geschrieben ist. 

Zahlung einer zweckgebundenen Einmalleistung von bis zu 2.000 Euro für eine stationäre oder ambulante Therapie zur Trauerbewältigung beim Tod nahestehender Angehöriger.

Bei Diagnose Krebs oder einer Einschränkung der Herz- oder Lungenfunktion erhält der Kunde eine Rente in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente für die Dauer von 18 Monaten.

Jetzt auch für Immobilienfinanzierung und weiterhin bei Geburt oder Adoption eines Kindes ohne erneute Gesundheitsprüfung. 

Neu

Anhebung Höchstrechnungszins zum 01.01.2025

Um Ihnen und Ihren Kundinnen sowie Kunden bis zum Jahresende Beratungssicherheit zu geben, garantieren wir als Hannoversche in jedem Fall, bei jedem Antrag ab Eingang 01.06.2024 eine automatische Umstellungsoption.

Zusatzleistungen für einen Rundum-Schutz

Den Kunden dort abholen, wo er es braucht: Durch mehr Flexibilität, mehr Leistung und einem starken Vertriebsservice. Mit diesen verbesserten Zusatzleistungen bieten Sie Ihren Kunden mehr Gestaltungsräume. 

  • Verbesserte AU-Klausel
    Wenn Ihr Kunde Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit beantragte, prüften wir auch, ob möglicherweise Berufsunfähigkeit vorliegt. Die dafür erforderlichen Unterlagen werden ab sofort von uns nicht mehr angefordert. Beide Leistungen werden unabhängig voneinander geprüft und bewilligt. Dies gilt auch, wenn eine Arbeitsunfähigkeit bereits 6 Monate und länger bestanden hat.
  • Erhöhung der versicherbaren Renten für Schüler, Azubis, Studierende
    Schüler, Azubis und Studierende können bis zu einer Berufsunfähigkeitsrente von jährlich 18.000 Euro (Schüler und Azubis) bzw. jährlich 24.000 Euro (Studierende) abgesichert werden.
  • Verbesserte Nachversicherungsgarantien
    Bislang konnte die Summe der Nachversicherungen nicht mehr als 100 % der Anfangsrente betragen. Diese Beschränkung ist jetzt aufgehoben. Auch Versicherungsverträge mit einem Zuschlag oder Ausschluss können nun an der Erhöhung im Rahmen der Nachversicherungsgarantie teilnehmen.
    Für Azubis und Studenten wurde die Erhöhungsmöglichkeit der Jahresrente auf 21.000 Euro bzw. 30.000 Euro angehoben, wenn die Erhöhung aufgrund eines erfolgreichen Abschlusses einer Berufsausbildung oder eines Studiums erfolgt.
    Wenn bei der Berufsunfähigkeitsrente die anfängliche Rente bereits 48.000 Euro beträgt oder diese Summe durch die Nachversicherungsgarantie erreicht wurde oder übersteigt, können sowohl Selbstständige und Freiberufler wie auch Arbeitnehmer in einem unbefristeten Angestelltenverhältnis ihre Berufsunfähigkeitsrente durch die Karrieregarantie weiter anheben.
  • Verbesserte Teilzeitklausel 
    Wenn die versicherte Person von einer Vollzeit- in eine Teilzeittätigkeit wechselt und die Berufsunfähigkeit innerhalb von 12 Monaten nach dem Wechsel eintritt, legen wir die berufliche Tätigkeit vor der Reduzierung zugrunde, sofern dies für die versicherte Person von Vorteil ist. Der Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit muss uns nicht mehr angezeigt werden.

    Die Produktbeschreibungen sind stark verkürzt wiedergegeben. Maßgebend ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen.

Tarifunabhängige Leistungsbausteine

Mit drei Tarifvarianten auf Premium-Niveau sichern Sie den Kunden genau so gegen Berufsunfähigkeit ab, wie es zum jeweiligen Leben und zum Kunden an sich passt. Flexibel, leistungsstark und auch später noch ganz nach Bedarf individuell erweiterbar. Ganz egal, für welchen Tarif sich Ihre Kunden entscheiden – folgende Bausteine gehören in unserer Berufsunfähigkeitsversicherung stets mit zum Paket.

  • Leistung bei Verlust von Grundfähigkeiten:

    Bei Verlust der Seh-, Sprech- oder Hörfähigkeit zahlt die Hannoversche Leistungen in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente.

  • Umschulungs- sowie Rehabilitationshilfe bei Aussicht auf Neuaufnahme einer Berufstätigkeit:

    Zahlung einer einmaligen pauschalen Umschulungshilfe in Höhe von 1.500 Euro. Wir beteiligen uns zudem an den Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen bei Aussicht auf Neuaufnahme einer Berufstätigkeit in Höhe von 6 Monatsrenten (maximal 6.000 Euro).

  • Hilfe zur Rückkehr ins Berufsleben:

    Stellen wir im Rahmen der Nachprüfung die Leistungen wegen Berufsunfähigkeit ein, zahlen wir dem Kunden eine Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 12 Monatsrenten (insgesamt maximal 15.000 Euro). Zusätzlich bezahlen wir Schulungsmaßnahmen von bis zu 3.000 Euro.

Besserstellungsgarantie

Bei folgenden Ereignissen bieten wir eine erneute Berufsgruppeneinstufung ohne Gesundheitsprüfung an:

  • Bei Einstieg ins Berufsleben 
  • Bei Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung
  • Bei Berufswechsel (Premium-Exklusiv)
     

Bei besserer Einstufung verringert sich der monatliche Zahlbeitrag.

Dynamische Anpassung

Mit der Beitragsdynamik kann Ihr Kunde den Beitrag um einen ganzen Prozentsatz zwischen 1 % und 5 % anheben, wodurch auch die versicherte Jahresrente steigt. So werden Inflation und Gehaltsentwicklungen teilweise kompensiert. Die Leistungsdynamik sichert jungen Menschen einen wichtigen Zusatzschutz: Bei Berufsunfähigkeit erhöhen wir die Rente jährlich um einen ganzen Prozentsatz zwischen 1 % und 3 %. So wird der steigende Rentenbedarf teilweise aufgefangen.

Der schnellste Schutz für alle bis 35 Jahre

Jetzt wird es einfach für Sie und Ihre Kunden: Mit der Junge-Leute-SBU ermöglichen wir allen Menschen bis zu 35 Jahren den schnellsten Abschluss unserer vielfach ausgezeichneten Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Kurzantrag mit nur drei Gesundheitsfragen berechtigt zum Abschluss einer monatlichen Rente von bis zu 2.000 Euro.

Die Verbesserungen auf einen Blick
  • Kurzantrag für alle bis 35 Jahre

    Kein langes Ausfüllen, egal welche Berufsgruppe und welcher Bildungsstand – ab sofort entscheidet nur das Alter (einschließlich 35 Jahre).*

  • Fragen ohne Unklarheiten

    Die drei Gesundheitsfragen sind klar formuliert gestellt und genau spezifiziert – sonst übliche Nachfragen entfallen.

  • Hohe Rente, kundenfreundliche Abfragezeiträume

    Bis zu 2.000 Euro im Monat können in allen Tarifen vereinbart werden, zudem haben wir die Abfragezeiträume für Untersuchungen und Erkrankungen so kurz gehalten wie nur möglich.

* Die versicherte Person muss Schüler, Student oder berufstätig sein.

Attraktive Vorteile für verschiedene Zielgruppen

Bei Krankheit oder nach einem Unfall kommen auf Familien Mehrbelastungen verschiedenster Art zu. Wenn Ihr Kunde Ehepartner oder Kinder hat und es im Leben ernst wird bei Krankheit, bietet die Hannoversche im Premium-Exklusiv Tarif Sonderleistungen bei schwerer Erkrankung oder Beeinträchtigung auch für Angehörige. 

Als eine wertvolle Starthilfe für Schüler können Eltern ihren Kindern die BU-Absicherung mitgeben. Hier gelten die Vorteile des Starter-Tarifs. Von reduzierten Beiträgen können auch Azubis und Studenten profitieren. Sich absichern und zugleich das erste verdiente Geld genießen: mit dem Starter-Tarif ist dies möglich. 

Bei Selbstständigen gibt es im Fall einer Berufsunfähigkeit die Pflicht zur Selbstorganisation. Die Hannoversche beteiligt sich an den Kosten einer Umorganisation und verzichtet sogar unter bestimmten Voraussetzungen auf die Prüfung dergleichen. 

Weitere Produktinformationen

Finden Sie weiterführende Informationen rund um das große Update unserer Berufsunfähigkeitsversicherung unter Downloads

Ihre Fragen – unsere Antworten

Der Kunde kann jedes Jahr aufs Neue entscheiden, ob er die Dynamik für ein Jahr annimmt oder nicht. Eine Aussetzung der Dynamikerhöhung ist beliebig oft möglich, ohne dass der Kunde eine Gesundheitsprüfung bei der nächsten Erhöhung, die er annimmt, durchlaufen muss.

Die Erhöhungen erfolgen bis zum Ablauf der Beitragszahlungsdauer, jedoch letztmalig, wenn die versicherte Person das Alter von 60 Jahren erreicht hat bzw. nicht mehr in den letzten 5 Jahren der Vertragsdauer.

Wer jung und kerngesund ist, zahlt in unserem Starter-Tarif mindestens 5 Versicherungsjahre lang im Durchschnitt nur die Hälfte der Beiträge. Der Beitrag wird anschließend – nach Ablauf der Startphase – entsprechend angehoben. Dafür ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Eine einmalige Verlängerung um weitere 5 Jahre ist möglich.

Nach Ablauf der Startphase (je nach Geburtsmonat maximal 5 Jahre und 11 Monate) wird der BU-Beitrag zum Ausgleich entsprechend angehoben. Die Länge der Startphase und die genauen Beiträge für die Start- und Zielphase werden individuell angeboten.

Der Starter-Tarif beginnt mit einer Startphase, die je nach Vertrag unterschiedlich lang andauert. Sie beläuft sich auf mindestens 5 Jahre und maximal 5 Jahre und 11 Monate. Wie lange die Startphase dauert, hängt vom Geburtsmonat des Kunden und dem Monat des Abschlusses der Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Ab dem ersten Geburtstag nach Vertragsabschluss läuft die Berufsunfähigkeitsversicherung in ganzen Jahren. Schließt der Kunde seine BU also in seinem Geburtsmonat ab, ergibt sich eine Startphase von genau 5 Jahren. Erfolgt der Vertragsabschluss beispielswiese 4 Monate vor dem Geburtsmonat, beläuft sich die Startphase auf 5 Jahre und 4 Monate.

Sie erhalten bei Abschluss des Starter-Tarifs die volle Vergütung für die gesamte Vertragslaufzeit. Eine attraktive Option, um junge Leute – von Schülern bis Berufsanfängern – abzusichern.

Zukünftig verzichten wir auf den VSV-Abzug. Somit behalten Sie die 100 % der Abschlussvergütung. Diese Maßnahme soll unsere Zusammenarbeit noch transparenter und fairer gestalten.

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