Ihre Fragen – unsere Antworten

Allgemeine Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Vermittler

An erster Stelle stehen psychische Krankheiten als Ursache für Berufsunfähigkeit. Darauf folgen Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates und Krebserkrankungen. Unfälle, Herz- und Kreislauferkrankungen und sonstige Grüne sind weitere Ursachen für Berufsunfähigkeit. Wird immer mehr werden.
 

Um bei einer möglichen Berufsunfähigkeit das bisherige Leben weiterleben zu können, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig. Diese wichtige Versicherung bewahrt in einer gesundheitlich ohnehin angespannten Lage vor den größten finanziellen Engpässen. Gerade in jungen Jahren als Schüler, Azubis und Studenten besteht kein Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

 

Es gibt viele Ursachen, warum Menschen ihren Beruf aufgeben müssen. Plötzlich fehlt das gewohnte Einkommen und es gibt keinen nennenswerten Ersatz. Die staatliche Erwerbsminderungsrente ist viel zu gering, um die monatlichen Lebenshaltungskosten zu decken – falls man überhaupt Anspruch darauf hat. Mit welcher Einkommenslücke der Kunde zu rechnen hat, lässt sich schnell und kinderleicht mit dem BU-Bedarfsrechner feststellen.

Die BU Versicherung tritt immer dann ein, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf zu mindestens 50 % dauerhaft ausgeübt werden kann. Die Erwerbsminderungsrente tritt ein, wenn ich keinen Erwerb nachgehen kann unabhängig, was ich zuletzt gemacht habe oder was ich alternativ machen könnte, bin ich nicht in der Lage einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

 

Fragen zur neuen Berufsunfähigkeitsversicherung

Aufgrund der zu erwartenden Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters ist eine Laufzeit bis zum 67sten Lebensjahr, derzeitiges Eintrittsalter in der gesetzlichen Rentenversicherung, empfehlenswert.

Der Beitrag wird jährlich um den gewählten Dynamiksatz z.B. um 3 % angehoben. Dementsprechend hebt sich auch die Berufsunfähigkeits-Rente an. Je älter der Kunde wird, umso weniger steigt die Berufsunfähigkeits-Rente im Verhältnis zum Beitrag aufgrund Alter und Laufzeit.

Der Dynamiksatz wird zu Vertragsbeginn festgelegt und kann nicht geändert werden. 

Der Dynamikerhöhung kann fünfmal hintereinander widersprochen werden.

Sobald sich abzeichnet, dass ein Leistungsfall eintritt, sollte dieser gemeldet werden. Der Versicherer sollte in Kenntnis gesetzt werden. Je mehr Unterlagen eingereicht werden, desto besser für die Bearbeitung des Leistungsfalls. 

Ja, die RLV-Summe kann maximal bis zur Höhe des Darlehens vereinbart werden. Die Anwartschaft auf eine Risikolebensversicherung im Fall der Geburt oder Adoption eines Kindes oder zur Immobilienabsicherung bis zu 500.000 EUR ist ohne erneute Gesundheitsprüfung im Premium Exklusiv Tarif möglich.

Es gibt keine Änderung zur aktuellen Vorgehensweise. Kunden können bei allen Tarifen die versicherte Leistung ohne erneute Risikoprüfung, ausgenommen finanzielle Angemessenheitsprüfung, erhöhen.

Verliert die versicherte Person während der Versicherungsdauer nachweislich eine Grundfähigkeit erbringt die Hannoversche folgende Leistungen: Zahlung einer Rente in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente für die Dauer von 18 Monaten. Befreiung von der Beitragszahlungspflicht für die Berufsunfähigkeitsver­sicherung für die Dauer von 18 Monaten. Solan­ge Leistungen wegen Berufsunfähigkeit bezogen werden, ist eine gleichzeitige befristete Rentenzahlung wegen Verlust von Grundfähigkeiten ausgeschlossen.