Grundfähigkeitsversicherung

Ihre Fragen – unsere Antworten

Voranfragen

Die E-Mail-Adresse lautet voranfragenGF@hannoversche.de

Voranfragen werden unabhängig vom ausgewählten Grund-Tarif und zusätzlich ausgewählten Bausteinen, bzw. deren Kombination, individuell geprüft. Wenn Bausteine abgelehnt werden müssen, wird trotzdem mitgeteilt, inwiefern der Basis- bzw. Premium-Tarif oder andere hinzugewählte Bausteine versicherbar sind.

Das ist möglich. Wenn die Voranfrage für beide Versicherungsprodukte eingereicht wird, wird sie auch jeweils individuell geprüft.

Nein. Die Ablehnung der SBU erhält der Vermittler. Wir verweisen nicht aktiv auf die Möglichkeit, sich in der GF abzusichern. Sofern wir aber Voranfragen für beide Produkte erhalten, teilen wir auch je Versicherungsprodukt die Entscheidung über Ablehnung oder Annahme mit.

Antragsstellung

Ja, im Antrag wird nach Vorversicherungen gefragt. Die Prüfung erfolgt identisch zur Prüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Der Abschluss einer Grundähigkeitsversicherung ist grundsätzlich auch ohne Beantwortung der Frage zu psychischen Vorerkrankungen möglich. Bei Einschluss folgender Bausteine muss die Frage zu psychischen Vorerkrankungen beantwortet werden:

  • Wechseloption in die Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Baustein "Psyche"
  • Baustein "Arbeitsunfähigkeits-Leistung"

Ja, bei Fragen zu Medikamenten sind alle Medikamente anzugeben, die eingenommen werden. Antidepressiva können auch als Behandlungsform für andere Erkrankungen dienen. Es gibt keinen unmittelbaren Rückschluss zwischen Medikation und Erkrankungsbild. Es erfolgt eine individuelle Risikoprüfung.

Ja, für medizinische Ausschlussklauseln beim Vertragsabschluss kann eine Prüfoption vereinbart werden. Verbessert sich später der Gesundheitszustand, kann die Klausel überprüft und bei erfüllten Voraussetzungen aus dem Vertrag entfernt werden.

Ja, eine Rückdatierung ist möglich (analog zur SBU). 

Tarifgestaltung

Die Höhe der Grundfähigkeitsrente sollte so bemessen sein, dass sie den finanziellen Bedarf des Kunden im Falle des Verlusts einer oder mehrerer Grundfähigkeiten deckt. Eine gängige Empfehlung ist, 60 % des aktuellen Bruttoeinkommens abzusichern, um einer Versorgungslücke vorzubeugen. Dies entspricht in etwa dem Nettoeinkommen und hilft, den gewohnten Lebensstandard auch bei Verlust einer Grundfähigkeit aufrechtzuerhalten. Bei Festlegung der Rentenhöhe sollten die monatlich anfallenden laufenden Kosten, zusätzlichen Ausgaben und die Altersvorsorge berücksichtigt werden.

Ja, sowohl der Basis- als auch der Premium-Tarif ist mit allen optionalen Bausteinen kombinierbar.

Nein, eine nachträgliche Kündigung einzelner Bausteine ist nicht möglich.

Ein Wechsel vom Basis-Tarif in den Premium-Tarif ist innerhalb der ersten 12 Monate der Vertragslaufzeit möglich. Ein Wechsel vom Premium-Tarif in den Basis-Tarif ist hingegen nicht möglich.

Ja. Der Krisen-Airbag leistet im Fall des Todes eines nahen Angehörigen. Dann übernehmen wir Rechnungen für Maßnahmen, die bei der Trauerbewältigung unterstützen, wie z.B. private Psychotherapie, Sozialberatung oder die Nutzung von digitalen Angeboten und Apps für die mentale Gesundheit.

Leistungsprüfung und Leistungsumfang

Der Verlust von Grundfähigkeiten muss uns in Form von ärztlichen Befundberichten etc. vorgelegt werden und nachvollziehbar sein.

Die Grundfähigkeitsversicherung leistet dann, wenn für mindestens 6 Monate der Verlust einer Grundfähigkeit vorliegt, und so lange, bis die Grundfähigkeit zurückerlangt wird. Falls erneut ein Verlust von Grundfähigkeiten eintritt, auch wenn dieselbe Erkrankung zugrundeliegt, kann erneut die Rentenleistung aus der Grundähigkeitsversicherung bezogen werden. Regelungen für die Einmalleistungen aus den Zusatzbausteinen sind den Versicherungsbedingungen zu entnehmen.

Es kann gleichzeitig immer nur eine Rentenleistung erbracht werden. Die Kombination aus Rente und Einmalleistung oder eine mehrfache Einmalleistung ist dagegen möglich.

Ein Beispiel: Die versichterte Person erkrankt an Krebs und verliert dadurch mindestens eine Grundfähigkeit gemäß der Bedingungen. Es wird die Rentenleistung erbracht. Die Person ist aufgrund der Krebserkrankung arbeitsunfähig. Da es sich bei der Arbeitsunfähigkeitsleistung ebenfalls um eine Rentenleistung handelt, wird diese nicht zusätzlich zur Grunfähigkeitsrente erbracht. Die Einmalleistung bei Krebserkankung aus dem Baustein "Schwere Erkrankungen" kann jedoch zusätzlich zur Grundfähigkeitsrente ausgezahlt werden.

Die Rentenleistung wird fällig wenn die versicherte Person aufgrund einer psychischen Erkrankung erwerbsunfähig wird. Ein Nachweis der DRV über eine vollständige Erwerbsminderung aufgrund psychischer Erkrankungen gilt als vereinfachter Nachweis für die Leistung.

Wechseloption in die SBU

Nein, die Umsetzung der Wechseloption erfolgt in einem Neuvertrag. Vgl. AVBs § 14 (1)

Vgl. AVBs § 14 (1): "Zum Ende der Grundfähigkeitsversicherung zahlen wir weder einen Rückkaufswert aus, noch verrechnen wir das Deckungskapital der Grundfähigkeitsversicherung mit dem neuen Vertrag. Das gilt unabhängig davon, ob das Deckungskapital positiv oder negativ ist."

Nein. Der Wechsel kann nur erfolgen, wenn keine Leistung aus der Grundfähigkeitsversicherung beantragt oder gewährt wurde und wenn weder ein Grundfähigkeitsverlust oder ein leistungsauslösender Umstand aus den Bausteinen, noch eine Berufsunfähigkeit im Sinne des Tarifs eingetreten ist, in den ein Wechsel erfolgen soll. Vgl. AVBs § 14 (2)

Nein. Wenn die Wechseloption in die Berufsunfähigkeitsversicherung eingeschlossen ist und wenn einer der Anlässe vorliegt, der den Wechsel in die Berunfsunfähigkeitsversicherung ermöglicht, erfolgt dieser Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Grundfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei der Grundfähigkeitsversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um unterschiedliche Absicherungskonzepte. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn die versicherte Person ihrem zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr nachgehen kann. Die Grundfähigkeitsversicherung leistet dagegen ganz unabhängig vom Beruf, wenn mindestens eine der versicherten Grundfähigkeiten verloren geht. Da diese Fähigkeiten oft Voraussetzung für die Ausübung des Berufs sind, kann mit der Grundfähigkeitsversicherung also indirekt die Arbeitskraft abgesichert werden. 

Ja, grundsätzlich können beide Versicherungen gleichzeitig bestehen.