Grundfähigkeitsversicherung

Ihre Fragen – unsere Antworten

Fragen für Vermittler

Bei der Grundfähigkeitsversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um unterschiedliche Absicherungskonzepte. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn die versicherte Person ihrem zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr nachgehen kann. Die Grundfähigkeitsversicherung leistet dagegen ganz unabhängig vom Beruf, wenn mindestens eine der versicherten Grundfähigkeiten verloren geht. Da diese Fähigkeiten oft Voraussetzung für die Ausübung des Berufs sind, kann mit der Grundfähigkeitsversicherung also indirekt die Arbeitskraft abgesichert werden. 

Die Höhe der Grundfähigkeitsrente sollte so bemessen sein, dass sie den finanziellen Bedarf des Kunden im Falle des Verlusts einer oder mehrerer Grundfähigkeiten deckt. Eine gängige Empfehlung ist, 60 % des aktuellen Bruttoeinkommens abzusichern, um einer Versorgungslücke vorzubeugen. Dies entspricht in etwa dem Nettoeinkommen und hilft, den gewohnten Lebensstandard auch bei Verlust einer Grundfähigkeit aufrechtzuerhalten. Bei Festlegung der Rentenhöhe sollten die monatlich anfallenden laufenden Kosten, zusätzlichen Ausgaben und die Altersvorsorge berücksichtigt werden.

Ja, grundsätzlich können beide Versicherungen gleichzeitig bestehen. 

Die Grundfähigkeitsversicherung leistet dann, wenn für mindestens 6 Monate der Verlust einer Grundfähigkeit vorliegt, und so lange, bis die Grundfähigkeit zurückerlangt wird. Falls erneut ein Verlust von Grundfähigkeiten eintritt, auch wenn dieselbe Erkrankung zugrundeliegt, kann erneut die Leistung aus der Grundähigkeitsversicherung bezogen werden. Regelungen für die Einmalleistungen aus den Bausteinen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

Ein Wechsel vom Basis-Tarif in den Premium-Tarif ist innerhalb der ersten 12 Monate der Vertragslaufzeit möglich. Ein Wechsel vom Premium-Tarif in den Basis-Tarif ist nicht möglich.

Das ist möglich. Wenn die Voranfrage für beide Versicherungsprodukte eingereicht wird, wird sie auch für beide geprüft. 

Nein. Wenn die Wechseloption in die Berufsunfähigkeitsversicherung eingeschlossen ist und wenn einer der Anlässe vorliegt, der den Wechsel in die Berunfsunfähigkeitsversicherung ermöglicht, erfolgt dieser Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Ja. Der Krisen-Airbag leistet im Fall des Todes eines nahen Angehörigen. Dann übernehmen wir Ihre Rechnungen für Maßnahmen, die Sie bei der Trauerbewältigung unterstützen, wie z.B. private Psychotherapie oder Sozialberatung oder die Nutzung von digitalen Angeboten und Apps für die mentale Gesundheit.

Der Abschluss einer Grundähigkeitsversicherung ist grundsätzlich auch ohne Beantwortung der Frage zu psychischen Vorerkrankungen möglich. Nur bei Einschluss der Wechseloption in die Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Bausteine "Psyche" und "Arbeitsunfähigkeits-Leistung" muss die Frage zu psychischen Vorerkrankungen beantwortet werden.