Allgemeine Fragen zur Sterbegeldversicherung
Um eine Sterbegeldversicherung abschließen zu können, müssen sie mindestens 40 Jahre alt sein. Das Höchstalter zum Abschluss der Versicherung liegt bei 80 Jahren. Der Versicherungsschutz gilt lebenslang.
Abkömmlinge und Ehegatten von Beamten oder Ruhestandsbeamten erhalten nach deren Tod nach § 18 Beamtenversorgungsgesetz (BVersG) ein Sterbegeld in Höhe des zweifachen Wertes der Dienstbezüge bzw. des Ruhegehaltes. Für Landesbeamte ist diese Regelung in einigen Bundesländern wie z. B. in Baden-Württemberg auf den überlebenden Ehegatten eingeschränkt (§ 32 LBeamtVGBW). Um wie viel Geld es genau geht und ob eine zusätzliche Absicherung notwendig ist, sollte im Einzelfall geprüft werden.
In vielen Fällen ist eine für ältere Personen die bessere Wahl. Die meisten Risikolebensversicherungen enden um das 70. Lebensjahr herum. Wenn Sie nach dem 70. Lebensjahr versterben, erhalten Ihre Hinterbliebenen nichts. Daher eignet sich die Sterbegeldversicherung besonderns für ältere Menschen.
Fragen zur neuen Sterbegeldversicherung
Nein! Im Gegensatz zu anderen Versicherern verzichtet die Hannoversche vollständig auf Gesundheitsfragen, denn Vorerkrankungen wirken sich nicht auf die Höhe der Versicherungsbeiträge aus.
Bei unserer Sterbegeldversicherung besteht eine flexible Wartezeit von 12 bis 36 Monaten.¹ Stirbt der Versicherte innerhalb dieses Zeitraums, erstatten wir die bis dahin gezahlten Beiträge. Bei einem Unfalltod innerhalb der Wartezeit wird die volle Versicherungssumme gezahlt.
Der Versicherungsnehmer kann im Antrag festlegen, wer bezugsberechtigt ist – z. B. Ehe- oder Lebenspartner. Im Todesfall informiert der Bezugsberechtigte (bzw. informieren die Erben) unverzüglich die Hannoversche.
Sinn einer Sterbegeldversicherung ist es, die anfallenden Beerdigungskosten abzudecken. Diese liegen meist zwischen 5.000 und 10.000 Euro. In diesem Bereich sollte die Versicherungssumme mindestens liegen. Soll auch die Grabpflege abgedeckt werden, ist der Betrag entsprechend höher anzusetzen. Bei der Hannoversche kann die Versicherungssumme bis zu 25.000 Euro gewählt werden.
Die Höhe des Beitrags hängt vom Eintrittsalter des Versicherten und der gewünschten Versicherungssumme ab. Bereits im Alter von 40 Jahren ist ein Abschluss möglich, die Beitragszahlungsdauer kann wahlweise bis zu einem Alter von 65 bis maximal 95 Jahren frei vereinbart werden: Je jünger der Versicherte und je länger die Beitragszahlungsdauer, desto niedriger ist auch der Beitrag.
Ja, es gibt Wartezeiten. Verstirbt die versicherte Person innerhalb der ersten 12 Monaten zahlen wir die eingezahlten Beiträge zurück. Bei Unfalltod entfällt die Wartezeit.
Um eine Sterbegeldversicherung abschließen zu können, müssen sie mindestens 40 Jahre alt sein. Das Höchstalter zum Abschluss der Versicherung liegt bei 90 Jahren. Der Versicherungsschutz gilt lebenslang.
Das Sterbegeld beantragen Sie einfach online oder bei dem Vermittler Ihres Vertrauens.