Berufsunfähigkeitsversicherung

Bedingungsupdate März 2026

Wir erleichtern Selbstständigen den Verzicht auf Prüfung der Umorganisation im Leistungsfall

Selbstständige müssen im Leistungsfall nicht nur ihre Berufsunfähigkeit nachweisen, sondern auch darlegen, dass eine Umorganisation ihres Unternehmens nicht möglich ist. Um auf die Prüfung der Umorganisation verzichten zu können, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hier setzen unsere neuen Bedingungen an: Wir haben unsere Voraussetzungen verbessert und verzichten künftig in deutlich mehr Fällen auf eine Prüfung der Umorganisation.

Die neuen Voraussetzungen auf einen Blick

  • Kein akademischer Abschluss erforderlich
  • Die tägliche Arbeitszeit besteht zu mindestens 90 % aus kaufmännischen, planerischen, leitenden oder organisatorischen Tätigkeiten, oder:
  • Im Betrieb sind zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit weniger als 10 Vollzeitmitarbeiter (Teilzeitmitarbeiter anteilig) beschäftigt

Damit orientieren sich unsere BU-Bedingungen nun noch stärker an der tatsächlichen Arbeitsrealität vieler Selbstständiger – beispielsweise in Handwerksbetrieben, Ingenieurbüros, IT-Dienstleistern, Beratungsunternehmen oder Agenturen.

    Die Anpassungen betreffen die Definitionen zur Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen in § 5 der SBU24.

    Bedingungen ab 16.03.2026 Bedingungen bis 15.03.2026

    Wir verzichten auf die Prüfung der Umorganisation, wenn die versicherte Person in ihrer täglichen Arbeitszeit mindestens zu 90 Prozent kaufmännische, planerische, leitende oder organisatorische Tätigkeiten ausübt (zum Beispiel als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechts- oder Patentanwalt, Notar, Informatiker, Architekt oder Ingenieur) oder die versicherte Person in ihrem Betrieb zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit weniger als 10 Vollzeitmitarbeiter (Teilzeitmitarbeiter werden anteilig berücksichtigt) beschäftigt hat.

    Wir verzichten auf die Prüfung der Umorganisation, wenn die versicherte Person eine akademische Ausbildung abgeschlossen hat und in ihrer täglichen Arbeitszeit mindestens zu 90 % kaufmännische und/oder organisatorische Tätigkeiten ausübt oder die versicherte Person in ihrem Betrieb in den letzten 2 Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit durchgehend weniger als 5 Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt hat.

    Kein akademischer Abschluss erforderlich Akademischer Abschluss erforderlich
    Tägliche Arbeitszeit mindestens zu 90 Prozent kaufmännische, planerische, leitende oder organisatorische Tätigkeiten Tägliche Arbeitszeit mindestens zu 90 Prozent kaufmännische und/oder organisatorische Tätigkeiten
    Zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit weniger als 10 Vollzeitmitarbeiter (Teilzeitmitarbeiter werden anteilig berücksichtigt) beschäftigt In den letzten 2 Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit durchgehend weniger als 5 Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt

     

Unsere Tarife im Vergleich

Der Tarif Premium-Plus erweitert den Schutz des leistungsstarken Premium-Tarifs um wertvolle Absicherung im Krankheitsfall. Premium-Exklusiv leistet zusätzlich bei schwerer Erkrankung und Beeinträchtigung und punktet mit einem Zukunftspaket (Berufswechselprüfung und RLV-Anwartschaft).

Leistungsbeschreibung
Premium
Der Testsieger – Tarif zum kleinen Preis
Premium-Plus
Leistet schon bei Arbeitsunfähigkeit – mehr Leistungen und attraktive Extras
Premium-Exklusiv
Unser umfassendster Schutz für jeden Bedarf

Vorläufiger Versicherungsschutz (bis max. 1.500 Euro, wenn Sie unfallbedingt berufsunfähig werden).

Bei Erhöhung der Regelaltersgrenze.

Zahlung einer Wiedereingliederungshilfe, wenn die Leistungen wegen Berufsunfähigkeit eingestellt werden. Zusätzlich Zahlung einer Schulungshilfe, die entstehende Kosten einer abgeschlossenen Schulungsmaßnahme ersetzt.

Beteiligung an den Kosten für ein Zweitgutachten bis 500 EUR.

In den ersten 5 Jahren, zu jedem 5. Jahrestag und zu 21 Ereignissen auf bis zu 48.000 EUR Jahresrente. 

Personen bis 35 Jahre können die ersten 5 Versicherungsjahre durchschnittlich 50 % der Beiträge sparen.

Zahlung einer Rente in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente für die Dauer von 18 Monaten bei Verlust einer der definierten Grundfähigkeiten: Sehfähigkeit, Sprechfähigkeit, Hörfähigkeit. 

Berufsunfähigkeits-Rente, wenn der Kunde 6 Monate krank geschrieben ist. 

Zahlung einer zweckgebundenen Einmalleistung von bis zu 2.000 Euro für eine stationäre oder ambulante Therapie zur Trauerbewältigung beim Tod nahestehender Angehöriger.

Wir leisten bereits bei der Diagnose Krebs oder bei Einschränkung der Herz- oder Lungenfunktion, selbst wenn noch keine Berufsunfähigkeit vorliegt oder der 6-monatige Prognosezeitraum nicht erfüllt ist.

Jetzt auch für Immobilienfinanzierung und weiterhin bei Geburt oder Adoption eines Kindes ohne erneute Gesundheitsprüfung. 

Tarifunabhängige Leistungsbausteine

Mit drei Tarifvarianten auf Premium-Niveau sichern Sie den Kunden genau so gegen Berufsunfähigkeit ab, wie es zum jeweiligen Leben und zum Kunden an sich passt. Flexibel, leistungsstark und auch später noch ganz nach Bedarf individuell erweiterbar. Ganz egal, für welchen Tarif sich Ihre Kunden entscheiden – folgende Bausteine gehören in unserer Berufsunfähigkeitsversicherung stets mit zum Paket.

  • Leistung bei Verlust von Grundfähigkeiten:

    Bei Verlust der Seh-, Sprech- oder Hörfähigkeit zahlt die Hannoversche Leistungen in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente.

  • Umschulungs- sowie Rehabilitationshilfe bei Aussicht auf Neuaufnahme einer Berufstätigkeit:

    Zahlung einer einmaligen pauschalen Umschulungshilfe in Höhe von 1.500 Euro. Wir beteiligen uns zudem an den Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen bei Aussicht auf Neuaufnahme einer Berufstätigkeit in Höhe von 6 Monatsrenten (maximal 6.000 Euro).

  • Hilfe zur Rückkehr ins Berufsleben:

    Stellen wir im Rahmen der Nachprüfung die Leistungen wegen Berufsunfähigkeit ein, zahlen wir dem Kunden eine Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 12 Monatsrenten (insgesamt maximal 15.000 Euro). Zusätzlich bezahlen wir Schulungsmaßnahmen von bis zu 3.000 Euro.

  • Besserstellungsgarantie

    Bei folgenden Ereignissen bieten wir eine erneute Berufsgruppeneinstufung ohne Gesundheitsprüfung an:

    • Bei Einstieg ins Berufsleben 
    • Bei Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung
    • Bei Berufswechsel (Premium-Exklusiv)  

    Bei besserer Einstufung verringert sich der monatliche Zahlbeitrag.

  • Dynamische Anpassung

    Mit der Beitragsdynamik kann Ihr Kunde den Beitrag um einen ganzen Prozentsatz zwischen 1 % und 5 % anheben, wodurch auch die versicherte Jahresrente steigt. So werden Inflation und Gehaltsentwicklungen teilweise kompensiert. Die Leistungsdynamik sichert jungen Menschen einen wichtigen Zusatzschutz: Bei Berufsunfähigkeit erhöhen wir die Rente jährlich um einen ganzen Prozentsatz zwischen 1 % und 3 %. So wird der steigende Rentenbedarf teilweise aufgefangen.

  • Junge-Leute-SBU: Der schnellste Schutz für alle bis 35

    • Kurzantrag: 3 Gesundheitsfragen, 3 Jahre Abfragezeitraum

      Die Fragen sind klar und abschließend formuliert. Die Abfragezeiträume für Untersuchungen und Erkrankungen sind besonders kundenfreundlich.

    • Eintrittsalter bis einschließlich 35 Jahre

      Für Schüler, Studenten und Berufstätige gilt: Kein langes Ausfüllen, es entscheidet nur das Alter

    • Bis 2.000 Euro Rente plus mögliche Erhöhung

      In allen Tarifen kann anfänglich eine Rente von bis zu 2.000 Euro (Schüler und Auszubildende bis zu 1.500 Euro) im Monat vereinbart werden. Die Rente lässt sich später durch Nachversicherungsgarantien oder Dynamik erhöhen.

      Sind Sie aktuell oder waren Sie in den letzten drei Jahren länger als drei Wochen ununterbrochen nicht in der Lage, aus gesundheitlichen Gründen Ihrer schulischen, studentischen oder beruflichen Tätigkeit nachzugehen (z.B. durch Arbeitsunfähigkeit)?*

      *Nur für Studierende: Bestand in den letzten drei Jahren eine Prüfungsunfähigkeit (wegen Krankheit)?

      Wurden Sie in den letzten drei Jahren zu folgenden Erkrankungen durch Ärzte, andere Heilbehandler oder Therapeuten untersucht, beraten oder behandelt**?

      Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs, Schlaganfall, Leber-/Nierenerkrankungen, Autoimmunerkrankungen, chronische Erkrankungen (z.B. Rheuma, Multiple Sklerose, Epilepsie), Diabetes, Asthma, psychische oder neurologische Erkrankungen, HIV-Infektion / AIDS, Erkrankungen oder Beschwerden des Bewegungsapparates (z. B. Rücken, Knie, Hüfte) oder der Sinnesorgane (z.B. Augen, Ohren, Haut)

      ** Mit Behandlung ist auch jede Art der medikamentösen Therapie (ärztlich verordnete Medikamente außer Verhütungsmittel) gemeint, ebenso Kontroll-/Nachsorgeuntersuchungen.

      Hinweis: Nicht angegeben werden müssen: Fehlsichtigkeit von weniger als +/−8 Dioptrien, Covid19-Infektion oder Covid19-Erkrankung, die nicht länger als 3 Monate dauerte und seit mindestens 4 Wochen vollständig ohne Folgen ausgeheilt ist, Erkältungskrankheiten (z.B. Erkältungsschnupfen, Halsentzündung, Nasennebenhöhlenentzündung, Kehlkopf- oder Luftröhrenentzündung, grippaler Infekt), die folgenlos ausheilten, Magen-, Darm- und Harnwegsinfekte, die folgenlos ausheilten, Vorsorgeuntersuchungen (z.B. Hautkrebsvorsorge, gynäkologische Vorsorgeuntersuchung), die ohne krankhaften Befund blieben, Über-/Unterfunktion der Schilddrüse ohne Beschwerden, Nahrungsmittelunverträglichkeiten.

      Bestehen oder bestanden darüber hinaus bei Ihnen in den letzten drei Monaten Gesundheitsstörungen oder Beschwerden? (Bitte geben Sie auch Beschwerden/ Gesundheitsstörungen an, wegen derer Sie weder beraten, untersucht oder behandelt wurden.)

      • Ungewollte Gewichtsabnahme von mehr als fünf Kilogramm
      • Brustschmerzen in Verbindung mit Herz-Kreislaufstörungen oder Kaltschweißigkeit
      • Atemnot
      • Blut im Stuhl, im Urin oder im Auswurf (Husten)
      • Kopfschmerzen in Verbindung mit Lähmungserscheinungen, Sehstörungen, Gefühlsstörungen in den Gliedmaßen, regelmäßigem Erbrechen oder Ohnmachtsanfällen
      • Lymphknotenschwellungen, Brustknoten (Selbstertastung) oder Geschwürbildung
      • Veränderungen der Haut bzw. der Leberflecke
      • Wiederkehrende Schmerzzustände ungeklärter Ursache
      • Wiederkehrende Angstzustände, Panikattacken oder Erschöpfungszustände

    Wichtiger Hinweis: Falls eine der Gesundheitsfragen mit „Ja“ beantwortet wird, ist eine ausführliche Gesundheitserklärung erforderlich. Falls Sie den Antrag als PDF einreichen möchten, nutzen Sie in diesem Fall bitte unseren regulären Antrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung.

    Attraktive Vorteile für verschiedene Zielgruppen

    Bei Krankheit oder nach einem Unfall kommen auf Familien Mehrbelastungen verschiedenster Art zu. Wenn Ihr Kunde Ehepartner oder Kinder hat und es im Leben ernst wird bei Krankheit, bietet die Hannoversche im Premium-Exklusiv Tarif Sonderleistungen bei schwerer Erkrankung oder Beeinträchtigung auch für Angehörige. 

    Als eine wertvolle Starthilfe für Schüler können Eltern ihren Kindern die BU-Absicherung mitgeben. Hier gelten die Vorteile des Starter-Tarifs. Von reduzierten Beiträgen können auch Azubis und Studenten profitieren. Sich absichern und zugleich das erste verdiente Geld genießen: mit dem Starter-Tarif ist dies möglich. 

    Bei Selbstständigen gibt es im Fall einer Berufsunfähigkeit die Pflicht zur Selbstorganisation. Die Hannoversche beteiligt sich an den Kosten einer Umorganisation und verzichtet sogar unter bestimmten Voraussetzungen auf die Prüfung dergleichen. 

    Ihre Fragen – unsere Antworten

      Der Kunde kann jedes Jahr aufs Neue entscheiden, ob er die Dynamik für ein Jahr annimmt oder nicht. Eine Aussetzung der Dynamikerhöhung ist beliebig oft möglich, ohne dass der Kunde eine Gesundheitsprüfung bei der nächsten Erhöhung, die er annimmt, durchlaufen muss.

      Die Erhöhungen erfolgen bis zum Ablauf der Beitragszahlungsdauer, jedoch letztmalig, wenn die versicherte Person das Alter von 60 Jahren erreicht hat bzw. nicht mehr in den letzten 5 Jahren der Vertragsdauer.

      Wer jung und kerngesund ist, zahlt in unserem Starter-Tarif mindestens 5 Versicherungsjahre lang im Durchschnitt nur die Hälfte der Beiträge. Der Beitrag wird anschließend – nach Ablauf der Startphase – entsprechend angehoben. Dafür ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Eine einmalige Verlängerung um weitere 5 Jahre ist möglich.

      Nach Ablauf der Startphase (je nach Geburtsmonat maximal 5 Jahre und 11 Monate) wird der BU-Beitrag zum Ausgleich entsprechend angehoben. Die Länge der Startphase und die genauen Beiträge für die Start- und Zielphase werden individuell angeboten.

      Der Starter-Tarif beginnt mit einer Startphase, die je nach Vertrag unterschiedlich lang andauert. Sie beläuft sich auf mindestens 5 Jahre und maximal 5 Jahre und 11 Monate. Wie lange die Startphase dauert, hängt vom Geburtsmonat des Kunden und dem Monat des Abschlusses der Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Ab dem ersten Geburtstag nach Vertragsabschluss läuft die Berufsunfähigkeitsversicherung in ganzen Jahren. Schließt der Kunde seine BU also in seinem Geburtsmonat ab, ergibt sich eine Startphase von genau 5 Jahren. Erfolgt der Vertragsabschluss beispielswiese 4 Monate vor dem Geburtsmonat, beläuft sich die Startphase auf 5 Jahre und 4 Monate.

      Sie erhalten bei Abschluss des Starter-Tarifs die volle Vergütung für die gesamte Vertragslaufzeit. Eine attraktive Option, um junge Leute – von Schülern bis Berufsanfängern – abzusichern.

      Zukünftig verzichten wir auf den VSV-Abzug. Somit behalten Sie die 100 % der Abschlussvergütung. Diese Maßnahme soll unsere Zusammenarbeit noch transparenter und fairer gestalten.

    Ausgezeichnete Berufsunfähigkeitsversicherung

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  • Ein Zertifikat von Franke und Bornberg für die Berufsunfähigkeitsversicherung der Hannoversche Lebensversicherung AG, das die exzellente Bornberg Leistungspraxis und Kundenorientierung der Berufsunfähigkeitsversicherung Franke seit 2022 hervorhebt.
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