Abschließen trotz leichter psychischer Erkrankungen

Psychische Erkrankungen wie Stress, Panikattacken oder auch Burnout werden immer präsenter. Umso wichtiger ist es, mehr Menschen den Zugang zu diesem Schutz vor psychischen Erkrankungen anzubieten. Wir können Ihren Kunden diesen Schutz in den meisten Fällen anbieten – mit einer Ausschlussklausel Psyche und ohne einen Risikozuschlag in der Prämie. So können noch mehr Kunden den Schutz und die Sicherheit unserer Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen. 

Nutzen Sie gerne den Fragebogen "Psyche" in der Vorbereitung, sodass unsere Risikoprüfung individuell und schnell prüfen und für Sie ein valides Angebot erstellen kann.

Weitere Verbesserungen
Ihre Wünsche? Umgesetzt!

Mit unserer Berufsunfähigkeitsversicherung holen wir den Kunden dort ab, wo er es braucht: Durch mehr Flexibilität, mehr Leistung und einem starken Vertriebsservice. Durch Ihre Anregungen haben wir unsere Berufsunfähigkeitsversicherung weiter optimiert, so bei der AU-Klausel, den Nachversicherungsoptionen und der Teilzeitklausel. Das Ergebnis: Weniger Anforderungen von uns, dafür mehr Gestaltungsräume für Sie und Ihre Kunden. 

  • Verbesserte AU-Klausel
    Wenn Ihr Kunde Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit beantragte, prüften wir auch, ob möglicherweise Berufsunfähigkeit vorliegt. Die dafür erforderlichen Unterlagen werden ab sofort von uns nicht mehr angefordert. Beide Leistungen werden unabhängig voneinander geprüft und bewilligt. Dies gilt auch, wenn eine Arbeitsunfähigkeit bereits 6 Monate und länger bestanden hat.
  • Erhöhung der versicherbaren Renten für Schüler, Azubis, Studierende
    Schüler, Azubis und Studierende können bis zu einer Berufsunfähigkeitsrente von jährlich 18.000 Euro (Schüler und Azubis) bzw. jährlich 24.000 Euro (Studierende) abgesichert werden.
  • Verbesserte Nachversicherungsgarantien
    Bislang konnte die Summe der Nachversicherungen nicht mehr als 100 % der Anfangsrente betragen. Diese Beschränkung ist jetzt aufgehoben. Auch Versicherungsverträge mit einem Zuschlag oder Ausschluss können nun an der Erhöhung im Rahmen der Nachversicherungsgarantie teilnehmen.
    Für Azubis und Studenten wurde die Erhöhungsmöglichkeit der Jahresrente auf 21.000 Euro bzw. 30.000 Euro angehoben, wenn die Erhöhung aufgrund eines erfolgreichen Abschlusses einer Berufsausbildung oder eines Studiums erfolgt.
    Wenn bei der Berufsunfähigkeitsrente die anfängliche Rente bereits 48.000 Euro beträgt oder diese Summe durch die Nachversicherungsgarantie erreicht wurde oder übersteigt, können Selbstständige und Freiberufler ihre Berufsunfähigkeitsrente durch die Karrieregarantie weiter anheben.
  • Verbesserte Teilzeitklausel 
    Wenn die versicherte Person von einer Vollzeit- in eine Teilzeittätigkeit wechselt und die Berufsunfähigkeit innerhalb von 12 Monaten nach dem Wechsel eintritt, legen wir die berufliche Tätigkeit vor der Reduzierung zugrunde, sofern dies für die versicherte Person von Vorteil ist. Der Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit muss uns nicht mehr angezeigt werden.

Die Produktbeschreibungen sind stark verkürzt wiedergegeben. Maßgebend ist ausschließlich der
Wortlaut der Versicherungsbedingungen.

Dreimal Premium-Niveau

Mit den drei Tarifvarianten auf Premium-Niveau sichern Sie den Kunden genau so gegen Berufsunfähigkeit ab, wie es zu dem jeweiligen Leben und zum Kunden an sich passt. Flexibel, leistungsstark und auch später noch ganz nach Bedarf individuell erweiterbar. Der neue Exklusiv-Tarif rundet die Absicherung ab. Das macht unsere Absicherung fit für die Zukunft: Das Leben ändert sich – der BU-Schutz passt sich an!

  • Premium 
    Deckt Verlust von Grundfähigkeiten ab, umfangreiche Kapitalhilfen bei Wiedereingliederung, Umschulung, Nachversicherungsgarantie, flexible Beitrags- und Leistungsdynamik, Teilzeitklausel, und für Schüler und Studenten: Besserstellung bei Berufswechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Premium Plus
    Zusätzliche Leistungen bei einer längerfristigen Arbeitsunfähigkeit: Zukünftig zahlt die Hannoversche sogar die AU-Leistungen bis zu 24 Monate statt 18 Monate, und für Schüler und Studenten: Besserstellung bei Berufswechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Premium Exklusiv
    Zusätzliche Leistungen bei schwerer Krankheit oder schwerer Beeinträchtigung sowie die Anwartschaft auf eine Risikolebensversicherung, Besserstellung bei Berufswechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung
Tarifunabhängige Leistungsbausteine

Ganz egal, für welchen Tarif sich Ihre Kunden entscheiden – folgende Bausteine gehören in der neuen Berufsunfähigkeitsversicherung stets mit zum Paket.

  • Leistung bei Verlust von Grundfähigkeiten:

    Bei Verlust der Seh-, Sprech- oder Hörfähigkeit zahlt die Hannoversche Leistungen in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente.

  • Umschulungs- sowie Rehabilitationshilfe bei Aussicht auf Neuaufnahme einer Berufstätigkeit:

    Zahlung einer einmaligen pauschalen Umschulungshilfe in Höhe von 1.500 Euro. Wir beteiligen uns zudem an den Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen bei Aussicht auf Neuaufnahme einer Berufstätigkeit in Höhe von 6 Monatsrenten (maximal 6.000 Euro).

  • Hilfe zur Rückkehr ins Berufsleben:

    Stellen wir im Rahmen der Nachprüfung die Leistungen wegen Berufsunfähigkeit ein, zahlen wir dem Kunden eine Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 12 Monatsrenten (insgesamt maximal 15.000 Euro). Zusätzlich bezahlen wir Schulungsmaßnahmen von bis zu 3.000 Euro.

Alle neuen Leistungen und eine Gegenüberstellung der bekannten und der verbesserten Leistungen auf einen Blick zum Download.

Unsere Zusatzleistungen für einen Rundum-Schutz

Berufsunfähigkeit kann Ihre Kunden vor außergewöhnliche Herausforderungen stellen. Als Spezialist für die Absicherung von Lebensrisiken kennen wir diese Situationen genau – und haben Leistungen entwickelt, die im entscheidenden Moment und entsprechend der jeweiligen Situation entlasten.

Diagnose Krebs oder Einschränkungen der Herz- oder Lungenfunktion: Wer daran schwer erkrankt, braucht sofort Hilfe – gerade auch finanziell. Schließlich dauert die Behandlung meist länger als sechs Wochen. Dann aber endet die normale Lohnfortzahlung und es fließt nur noch das reduzierte Krankentagegeld. Mit dieser Klausel erhalten Sie eine Rente in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente für die Dauer von 18 Monaten.

Wer krankgeschrieben ist, ist arbeitsunfähig, aber nicht zwangsläufig auch berufsunfähig. Dieser Baustein sorgt dafür, dass bei der Prüfung kein Unterschied zwischen AU und BU gemacht wird: Wer einen ehemals „gelben Schein“ über mindestens sechs Monate einreicht, bekommt die BU-Rente ausbezahlt. Und zwar bis zu 24 Monate, ohne Wenn und Aber.

Die Rente kann entweder alle 5 Jahre oder zu bestimmten Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Davon ausgenommen ist die finanzielle Angemessenheitsprüfung.

Bei Selbstständigen beteiligen wir uns einmalig an den Umgestaltungskosten bei Umorganisation des Betriebs mit einem Betrag in Höhe von bis zu 20 Monatsrenten (insgesamt maximal 30.000 Euro).

Für Leistungen sollten generell die Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeit noch vorliegen. Sollte sich der Gesundheitszustand Ihres Kunden verbessert haben und wir stellen daraufhin die Leistungen ein, zahlen wir Ihrem Kunden eine Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 12 Monatsrenten  (insgesamt maximal 15.000 Euro). Sind die Voraussetzungen der Wiedereingliederungshilfe erfüllt, kann Ihr Kunde zusätzlich eine Schulungshilfe in Anspruch nehmen, um sich den veränderten Arbeitsbedingungen anzupassen. Wir ersetzen die Kosten einer abgeschlossenen Schulungsmaßnahme bis 3.000 Euro.

Der Versicherungsschutz passt sich langfristig an die fortschreitende Zeit und den Bedarf Ihres Kunden an. Mit der Beitragsdynamik kann Ihr Kunde den Beitrag um einen ganzen Prozentsatz zwischen 1 % und 5 % anheben, wodurch auch die versicherte Jahresrente steigt. So werden Inflation und Gehaltsentwicklungen teilweise kompensiert. Die Leistungsdynamik sichert jungen Menschen einen wichtigen Zusatzschutz: Bei Berufsunfähigkeit erhöhen wir die Rente jährlich um einen ganzen Prozentsatz zwischen 1 % und 3 %. So wird der steigende Rentenbedarf teilweise aufgefangen.

Mit diesem Baustein ist das garantierte Angebot der Aufnahme in unsere Risikolebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung gesichert. Bei Geburt oder Adoption eines Kindes oder bei Bau oder Erwerb einer selbst bewohnten und darlehensfinanzierten Immobilie kann ohne Gesundheitsprüfung einmalig der Abschluss einer Risikolebensversicherung bis zu einer Versicherungssumme von maximal 500.000 Euro beantragt werden. Es gilt die bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung gültige Gesundheitsprüfung.

Bei folgenden Ereignissen bieten wir eine erneute Berufsgruppeneinstufung ohne Gesundheitsprüfung an:

  • Bei Einstieg ins Berufsleben 
  • Bei Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung
  • Bei Berufswechsel (Premium Exklusiv)

Bei besserer Einstufung verringert sich der monatliche Zahlbeitrag.

Extra-Plus: Unterstützung im Leistungsfall

Im Fall einer voraussichtlichen Ablehnung des Leistungsantrags unterstützt die Hannoversche ihre Kunden mit bis zu 500 Euro für die Einholung einer unabhängigen Zweitmeinung. Damit wird gewährleistet, dass jeder Kunde eine faire Chance auf Überprüfung seines Leistungsentscheids durch uns erhält. 

Starter-Tarif: 100 % Leistung, aber deutlich günstiger

Wir möchten, dass sich Schüler, Studenten, Azubis und Berufsanfänger absichern können. Damit das gelingt, bieten wir ihnen unsere SBU zum Vorzugspreis. Je nach Modell sparen Menschen unter 35 Jahren im Starter-Tarif die ersten fünf Jahre durchschnittlich 50 %. Viel Leistung für wenig Geld: Unser Starter-Tarif bietet unter 35-jährigen über Jahre hinweg volle Leistung zum reduzierten Beitrag

Der neue Vertriebsservice – eine runde Sache

Um Ihnen als Vermittler mehr Zeit für das Wesentliche, nämlich für Ihren Kunden und die qualifizierte Beratung einzuräumen, hat die Hannoversche ihr Service-Angebot erweitert. 

Vertriebs-Power
Personeller Ausbau des Vertriebs-Teams

Erreichbarkeit
Persönliche und telefonische Ansprechpartner, jederzeit Online

PartnerServiceCenter
Zentrale Anlaufstelle für neue Vertriebspartner

Unsere Leistungen im Detail

Hier können Sie unsere drei Tarifvarianten direkt miteinander vergleichen. Die Tarife Premium Plus und Premium Exklusiv erweitern den Schutz des leistungsstarken Premium Tarifs um wertvolle Absicherungen im Krankheitsfall und der Tarif Premium Exklusiv leistet zusätzlich sogar bei schwerer Erkrankung und Beeinträchtigung und punktet mit einem Zukunftspaket (Berufswechselprüfung und RLV-Anwartschaft). Wählen Sie jetzt die Berufsunfähigkeitsversicherung, die die individuellen Vorsorgevorstellungen Ihrer Kunden am besten erfüllt.

Premium
Der Testsieger – Tarif zum kleinen Preis
Premium Plus
Leistet schon bei Arbeitsunfähigkeit – mehr Leistungen und attraktive Extras
Premium Exklusiv
Unser umfassendster Schutz für jeden Bedarf

Bei Erhöhung der Regelaltersgrenze

Zahlung einer Wiedereingliederungshilfe, wenn die Leistungen wegen Berufsunfähigkeit eingestellt werden. Zusätzlich Zahlung einer Schulungshilfe, die entstehende Kosten einer abgeschlossenen Schulungsmaßnahme ersetzt.

Beteiligung an den Kosten für ein Zweitgutachten bis 500 EUR.

In den ersten 5 Jahren, zu jedem 5. Jahrestag und zu 21 Ereignissen auf bis zu 48.000 EUR Jahresrente. 

Personen bis 35 Jahre können die ersten 5 Jahre durchschnittlich 50 % der Beiträge sparen.

Zahlung einer Rente in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente für die Dauer von 18 Monaten bei Verlust einer der definierten Grundfähigkeiten: Sehfähigkeit, Sprechfähigkeit, Hörfähigkeit. 

Berufsunfähigkeits-Rente, wenn der Kunde 6 Monate krank geschrieben ist. 

Bei Diagnose Krebs oder einer Einschränkung der Herz- oder Lungenfunktion erhält der Kunde eine Rente in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente für die Dauer von 18 Monaten.

Jetzt auch für Immobilienfinanzierung und weiterhin bei Geburt oder Adoption eines Kindes ohne erneute Gesundheitsprüfung. 

Unsere Berufsunfähigkeitsversicherung ist ausgezeichnet

Top Berufe

Für verschiedene Berufe haben wir eine sehr attraktive Preis-Platzierung erarbeitet. Zu den fünf Top-Berufegruppen gehören die Betriebswirtschaftler, die Architekten, die Bauingenieure, die IT-Systemkaufleute und die wissenschaftlichen Mitarbeiter. 

Attraktive Vorteile für verschiedene Zielgruppen

Bei Krankheit oder nach einem Unfall kommen auf Familien Mehrbelastungen verschiedenster Art zu. Wenn Ihr Kunde Ehepartner oder Kinder hat und es im Leben ernst wird bei Krankheit, bietet die Hannoversche im Premium Exklusiv Tarif Sonderleistungen bei schwerer Erkrankung oder Beeinträchtigung auch für Angehörige. 

Eine wertvolle Starthilfe für Schüler können Eltern ihren Kindern die BU-Absicherung mitgeben. Hier gelten die Vorteile des Starter-Tarifs. Von reduzierten Beiträgen können auch Azubis und Studenten profitieren. Sich absichern und zugleich das erste verdiente Geld genießen, mit dem Starter-Tarif ist dies möglich. 

Bei Selbstständigen gibt es im Fall einer Berufsunfähigkeit die Pflicht zur Selbstorganisation. Die Hannoversche beteiligt sich an den Kosten einer Umorganisation und verzichtet sogar unter bestinmten Voraussetzungen auf die Prüfung dergleichen. 

Informationen & Details zum Download

Ihre Fragen – unsere Antworten

Es gibt viele Ursachen, warum Menschen ihren Beruf aufgeben müssen. Plötzlich fehlt das gewohnte Einkommen und es gibt keinen nennenswerten Ersatz. Die staatliche Erwerbsminderungsrente ist viel zu gering, um die monatlichen Lebenshaltungskosten zu decken – falls man überhaupt Anspruch darauf hat. Mit welcher Einkommenslücke der Kunde zu rechnen hat, lässt sich schnell und kinderleicht mit dem BU-Bedarfsrechner feststellen.

Aufgrund der zu erwartenten Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters ist eine Laufzeit bis zum 67sten Lebensjahr (derzeitiges Eintrittsalter in der gesetzlichen Rentenversicherung) empfehlenswert.

Der Beitrag wird jährlich um den gewählten Dynamiksatz z.B. um 3 % angehoben wird. Dementsprechend hebt sich auch die BU-Rente an. Je älter der Kunde wird, umso weniger steigt die BU-Rente im Verhältnis zum Beitrag aufgrund Alter und Laufzeit.

Sobald sich abzeichnet, dass ein Leistungsfall eintritt, sollte dieser gemeldet werden. Der Versicherer sollte in Kenntnis gesetzt werden. Je mehr Unterlagen eingereicht werden, desto besser für die Bearbeitung des Leistungsfalls. 

Ja, die RLV-Summe kann maximal bis zur Höhe des Darlehens vereinbart werden.

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