Sind Corona-Folgen mit versichert?
Die Corona-Pandemie beschäftigt uns privat und als ganze Gesellschaft. Einige Folgen sind schon heute klar, andere werden sich erst in der Zukunft noch zeigen. Viele unserer Versicherten fragen uns, was die Pandemie für Ihren Versicherungsschutz bedeutet – insbesondere bei der Berufsunfähigkeits- und der Risikolebensversicherung („BU“ und „RLV“). Deshalb möchten wir für Sie und Ihre Kunden Klarheit darüber schaffen. Die kurze Antwort lautet: Ihre Kunden sind auch rund um Corona bei uns in den besten Händen und bestens abgesichert. Die lange Antwort mit mehr Details finden Sie im folgenden Text.
Corona und unsere „BU“
Wir sind da, wenn Ihre Kunden wegen Corona nicht mehr arbeiten können. Wir prüfen im Falle einer möglichen Berufsunfähigkeit, ob die versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen in ihrem zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich länger als sechs Monate nur noch 50 Prozent oder weniger arbeiten kann. Ist das der Fall, leisten wir uneingeschränkt auch bei einer Covid-19-Erkrankung. Dies gilt ebenso für das sogenannte Long-Covid-Syndrom. Impfschäden infolge von Schutzimpfungen sind bei uns in allen Fällen ausdrücklich mitversichert. Dazu gehören auch Covid-19 Impfungen.
Corona und unsere „RLV“
Wir zahlen, wenn die versicherte Person stirbt. Eine Impfung gegen Covid-19 oder die Infektion mit Covid-19 haben keine Auswirkungen auf die Leistungspflicht. Anders ausgedrückt: Für den sehr unwahrscheinlichen Fall eines Todes durch einen Impfschaden von Schutzimpfungen (dazu gehören auch Covid-19 Impfungen) erbringt die Hannoversche Lebensversicherung AG die vertraglich vereinbarten Leistungen aus der Risikolebensversicherung, ebenso wenn sich die versicherte Person nach Vertragsabschluss mit Covid-19 infiziert und in der Folge verstirbt.
Corona und neue Verträge
Wir freuen uns sehr, wenn Sie Ihre Kunden als neue Versicherungsnehmer bei uns absichern möchten. Wir sind sicher, ihnen die bestmöglichen Leistungen zum attraktivsten Preis zu bieten. Bei Versicherungen wie der „BU“ und der „RLV“ fragen wir schon immer grundsätzlich den Gesundheitszustand ab, um für jeden Versicherten einen individuellen Beitrag berechnen zu können. Hier kann Corona natürlich eine Rolle spielen. Wenn also bei Ihren Kunden aufgrund einer Covid-19-Infektion eine ärztliche Behandlung erforderlich war oder nach der Covid-19-Infektion oder nach einer Impfung Folgeschäden oder Beschwerden aufgetreten sind, müssen Ihre Kunden Sie und Sie uns darüber wahrheitsgemäß informieren. Ebenso wie bei allem anderen, nach dem wir im Rahmen des Antrags fragen.